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Staatseinnahme 100000 Pf. St. und diese selbst wurden nicht
durch Abgaben, sondern zum größten Theil durch Erwerb aus der
Pacht von Krongütern genommen. Unter Heinrich VII. stieg die
Staatseinnahme auf 240,000,000 Pf. St. Heinrich VIII. ver-
schwendete den Schatz den sein Vorfahr aufgehäuft hatte; viele
Krongüter wurden veräußert, die Einnahmen von denselben verrin
gerten sich also, sie mußten sowohl, als überhaupt das Fehlende,
durch Abgaben ersetzt werden, und schon im vierten Jahre der
Regierung Heinrich VIII. wurde die verhaßte Kopfsteuer eingeführt,
und die Abgabenlast stieg auf 400,000 Pf., eine für jene Zeit un
geheure Summe, um so größer, als eigentlich nur Spanien und
Brasilien baares Geld hatten, und schon beganun man Schulden zu
machen, welche sich auf 4 Million Pf. Sterl. beliefen, die von
den späteren Regierungen abbezahlt werden sollten.

Unter Elisabeth blühte der Handel ungemein auf und wurde
nunmehr als Hauptquelle des Gewinns hauptsächlich mit Steuern
belastet, was durch Zölle und Aecise geschah. Die Abgaben be—
trugen 600,000 Pf. Sterl. und zudem brauchte man uoch sehr häufig
außerordentliche Verwilligung zu Ausrüstung von Heeren und Flot—⸗
ten. Als Karl J. zur Regierung kam, stiegen die Abgaben schon
auf 900000 Pf. Sterl. und Cromwell der Befreier des Volkes,
der alles glücklich machte, das Volk aller Lasten überhob, vermehrte
die Abgaben um das doppelte. Wir haben ganz ähnliche Beispiele
für Frankreich vor uns, wo mit jeder neuen, vom Volk selbst ge⸗
wählten Regierung, die Abgaben erhöht, nicht selten verdoppelt
wurden.
Elisabeth hatte dafür gesorgt, daß der größte Theil der von
ihrem Vater gemachten Schulden abgetragen wurde. Die vermehr⸗
ten Bedürfnisse steigerten die Abgaben und die vergrößerten Ein⸗
nahmen machten, daß man bald noch mehr brauchte, als man be⸗
kam. So wurden dann wieder Schulden gemacht, und als mit
Jacob DI. die männliche Linie der Stuarts vom Thron abtrat,
war die Schuldeulast wieder auf 674,000 Pf. Sterl. angewachsen.
Es kamen nunmehr immer mehr neue Abgaben zu den alten, un ·
ter diesem war die unbilligste die Landestaxe, welche die Steuern