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        <title>Die Gesellschafts- und Staatslehre der Physiokraten</title>
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      <div>VI3

01

haben es hier also mit Gedanken zu tun, die von vornherein
 auf eine Einschränkung der Staatsgewalt zielen. Sie
knüpfen im Kerne an das ältere Naturrecht an, aber, wie
wir sehen, keinesfalls an die absolutistischen Staatstheorien,
wie man es vielleicht nach dem ersten Eindruck von
der physiokratischen Staatslehre annehmen könnte, Bemerkenswert
 ist im Gegenteil, daß die Physiokraten gegen
die staatsabsolutistischen Tendenzen Rousseau’s und Montesquieu’s,
 die in der Betonung des formellen Gesetzesbegriffs
zum Ausdruck kommen (Rousseau’s „volonte generale“
eines souveränen Volkes und Montesquieu’s berühmte
Definition der politischen Freiheit !), gelegentlich Einspruch
erheben. So hat Dupont bei einer Besprechung der Genfer
Angelegenheiten in einigen gegen Rousseau gerichteten
Ausführungen darauf hingewiesen, daß es auch in einer
Republik nicht genüge, wenn das Volk souverän sei, denn
auch das souveräne Volk müsse _gerecht_ sein. und seinen
Pflichten nachgehen‘. Daneben polemisiert auch Baudeau
gegen Montesquieu’s Definition der politischen Freiheit, die
nach den physiokratischen Vorstellungen dazu führen müßte,
daß die Gerechtigkeit, die ja nur eine sei, in den verschiedenen
 Staaten eine verschiedene werde”.
Bestimmend ist auch hier für die Haltung der Physiokraten
 das Ablehnen jedes Kompromisses gewesen, der irgendwie
 das oberste Gesetz der Gerechtigkeit beeinträchtigen
könnte. Auf diesen Grundsatz ist ihre ganze Politik
zugeschnitten, der dadurch nicht zum mindesten eine gute
Dosis „revolutionären Temperaments“ beigebracht wurde.
Daneben kommen aber schon in den politischen Ausgangspunkten
 der Physiokraten auch andere für das absolute
Königtum gefährliche Momente hinzu, die in jenen bewegten

5 Ephemerides du citoyen, 1770, Dupont’s Abhandlung De la
r&amp;amp;publique de Geneve et des troubles qui Vagitent, Heft I, p. 230,
Heft II, p. 220.
7 Baudeau, pp. 784—788; ähnlich Turgot in einem Briefe an Price,
Oeuvres, II, p. 806.</div>
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