Die formale Politik oder Verfafsungslehre.

»er erwähnten Versammlungen wirklich gelungen wäre, die von ihr auf dem Papier geschaffene
Verfassung ins Leben einzuführen und den nachhaltigen Bestand derselben zu sichern, sie möchte
azu nach positivem Rechte förmliche Vollmacht gehabt haben oder nicht, sie möchte zu Errei—
hung dieses Zieles sich gesetzlicher oder revolutionärer Mittel bedient haben, es möchten dabei
Metzeleien, Plünderung u. s. w. vorgefallen sein, diese Verfassung immerhin hätte gelten müs⸗—
sen und mit der Zeit durch gute Staatsverwaltung und stillschweigende Anerkennung den
Tharakter einer rechtmäßigen Verfassung hätte erlangen können. Denn die Gründung einer
Staatsverfassung ist, wie a. a. O. g16. gesagt wurde, ein geschichtliches Factum, und
soweit stehen alle Gewalten, welche dazu befähigt sind — es seien demokratische Ausschüsse,
elbst aufgeworfene Gesellschaften, legitime Fürsten, Eroberer, Usurpatoren — auf gleichem
Boden. Aber diese geschichtliche Thatsache, der Erfolg, liegt eben nicht vor, und die bloße
Frwartung, daß er früher oder später eintreten werde, wie die Juden auf den Messias hof—
een, ist ohne rechtliche Bedeutung. Jene Vorgänge in Frankfurt und Berlin dienen vielmehr
ur Zeit nur als Bestätigung des Satzes: daß es unendlich schwer ist, ohne aufrichtige Mit—
virkung der Regierungen ein solches Unternehmen zu einem gedeihlichen Ende zu führen, und
»aß die Appellation an die Volkssouveränität zeitweise Auflösung der Staatsgewalt bewirken,
Anarchie, Greuelscenen herbeiführen, aber ein segensvolles Werk nicht zu Stande bringen
ann. Die Lehre ist um so wichtiger, als in diesen Versammlungen in Frankfurt und Berlin
eine bedeutende Zahl der durch Geist und Kenntnisse ausgezeichnetesten Männer aller politischen
Farben und Schattirungen ihre Ueberzeugungen, Einsichten, Gründe geltend machten; es ist
aber sicherlich ein Glück für den fittlichen Charakter und das künftige Ansehen dieser Männer,
daß ihrem Streben, ihren Forderungen, ihren Orakelsprüchen ein reactionärer Widerstand,
dessen Motive und Tendenzen wir hier nicht untersuchen, hemmend in den Weg trat, ohne wel⸗
hen sie eine gleiche Katastrophe, wie die französische Constituante von 1789 mit ähnlichen
Folgen herbeigeführt hätten. Denn mit allem Respect vor den Mitgliedern des Frankfurter
Vorparlaments und ihrer Nachfolger und den Berliner Liberalen meinen wir, daß die franzö⸗
ische Constituante viele Maͤnner zählte, welche den Koriphäen des deutschen Liberalismus in
allen Hinsichten mindestens ebenbürtig waren; aber das Bewußtsein ihrer patriotischen und
jumanitären Absichten, die Abneigung gegen bestehende Uebelstände und optimistische Zuver—
sicht auf die Lenksamkeit und Gesinnung des par excellence sogenannten Volkes, der wackern
Sanscülotten, verblendete sie über Gefahren, welche von Andern erkannt und vorausgesagt
wurden. Es ist auch nicht Grund vorhanden dem deutschen Volke im Allgemeinen mehr Sitt—
ichkeit, Verständigkeit, Religiosität, Gutmüthigkeit zuzutrauen als dem französischen. Man
s'ollte denken dieses hätte sich sattsam gezeigt durch die vielfachen von den deutschen Anarchi—
den, Communisten, Republikanern während der kurzen Zeit, wo ihnen dieses vergönnt war, in
Frankfurt, Baden, Verlin, Wien, Breslau And zwanzig andern Orten verübten Greuel und
Inordnungen; und die deutschen Koryphäen des vorgeschrittenen Liberalismus haben, gerade
wie in Frankreich, sich immer bemüht solche Excesse als unbedeutend darzustellen und zu ent—
schuldigen, während der Widerstand der dadurch gereizten Reaction und Staatsgewalt den
schlechtesten Motiven zugeschrieben und Excesse einzelner Militärs der Behoörde zur Last gelegt
wurden. Das Treiben dieser constituirungssüchtigen Freiheitsmänner verdient gerade, weil sie
aus der Geschichte der französischen Revolution eine nachdrückliche Warnung hätten schöpfen
sollen, desto strengere Beurtheilung. Auch wird erlaubt sein die psychologische Vermuthung zu
wagen, daß bei dem Einen und dem Andern nicht bloßes Verranntsein in fixe Ideen oder Lieb⸗
lingstheorieen, sondern Gereiztheit, Eigenliebe, Ehrgeiz mit im Spiele waren. Bei längerem
Verlauf der deutschen Revolution hätte vielleicht Mancher, dessen Charakter und Andenken
jetzt noch in Ansehen steht, einen sittlichen Selbstmord verübt und damit geendigt, seinen
Egoismus durch Anschmiegen an jede Gewalt sicher zu stellen. Bei jenen Verhandlungen in
Frankfurt und Berlin wurde die Bezeichnung einer Constituirenden Versammlung auf