3 Die formale Politik oder Versassungslehre.
Europa mehrere Staaten gegeben habe oder noch gebe, die man als geordnete
Staaten anerkennen müsse und welche ohne Verfassung, ohne Fundamen⸗
talgesetze bestanden haben oder noch bestehen, wo dem Regenten die unum—⸗
schränkte Staatsgewalt zugestanden oder von ihm behauptet wird. Man
hat hiebei vorzüglich Rußland, die preußische Monarchie unter Friedrich dem
Großen und Frankreich seit Richelien bis zur Revolution im Auge. Wir wollen
hier nicht die wenig befriedigenden Trostgründe geltend machen, welche Bülau
1. a. O. S. 36 f. anführt, daß selbst der orientalische Despot mit seiner All—
gewalt nur Einzelne erdrücke, welche ihm gerade in den Weg kommen und daß
dieselbe der rohen Gewalt der Völker vorzuziehen sei. Vortrefflich sagt Mon—⸗
tesquieu V. 13: »quand les Sauvages veulent avoir du fruit, ils coupent
l'arhre au pied et cueillent le fruit. Voilà le gouvernement despotiquel«
und im folgenden Capitel schildert er mit kräftigen Zügen die Despotie. Richtig
ist zwat, was Bülau S. 32 sagt, daß volle unumschränkte Gewalt vielleicht
nirgends in der Welt, aber gewiß nicht in Europa zu finden sei. In Europa,
mit Ausschluß der Türkei, kommt nur der despotisme 6éolairé vor, wel—
her im Allgemeinen die Beförderung der öffentlichen Wohlfahrt und die Be—
hauptung der gesetzlichen Ordnung als seine Aufgabe betrachtet Schmitthenner
134. S. 138.), was aber nicht hindert, daß gegen Einzelne und gegen ganze
Classen scheußliche Gewaltthaten und schwere Bedrückungen ausgeübt werden.
In Rußland ist der Monarch allerdings Autokrat (unumschränkter Gebieter)
und führt in seinen Edicten und Kundmachungen (Ukasen, Prykasen) den Titel
ssamoderschek (Selbstherrscher). Kraft dieser unumschränkten Gewalt übten
Peter der Große und seine Nachfolger beider Geschlechter das Recht, die künf⸗—
tigen Thronfolger inter vivos oder durch Testament zu ernennen; Verfügun⸗
gen, welche dann aber ganz nach der Natur einer Despotie mehrmals durch
Hofintriguen und Verschwörungen entkräftet wurden. Die von Paul J. durch
Ukas von 1796 bestimmte Thronfolgeordnung dürfte auch künftig nur soweit
zur Geltung kommen, als dieselbe durch die Militärmacht aufrecht erhalten
wird. Etwas bedeutsamer ist die Beschränkung, welche der Czar als Ober—
haupt der Kirche in der Autorität der Synode und in den Kirchengesetzen findet.
Diese Autokratie erklärt sich durch den niedrigen Culturzustand Rußlands, wel—
her durch die von Peter dem Großen geschaffene oberflächliche Civilisation und
die feine Weltbildung einer kleinen Zahl von Hof- und Edelleuten und durch
Anstellung von Gelehrten im Dienste der Regierung nicht wesentlich geändert
wurde. Diese Zustände bedingen zur Zeit noch die Nothwendigkeit fortdauern⸗
der Autokratie, welche als Dictatur einzig das Gelingen der gegenwärtig an—⸗
gestrebten Reformen ermöglicht und durch Uebergangsbestimmungen sich selbst
entbehrlich machen kann. Außerdem ist wohl zu beachten, daß der Umfang des
Gebietes dieses unermeßlichen Reiches 346,000 Quadratmeilen beträgt, wäh—