28 Die formale Politik oder Verfassungslehre.
Verhältnissen, wie sie in der Wirklichkeit kaum vorkommen dürften, und daher
mehr ein Ideal zur möglichsten Annäherung und als Maaßstab zur
Beurtheilung der wirklich bestehenden Verfassungenz aber es
ist doch kein bloßes Luftgebilde wie die Republik Platon's, sondern ausführbar,
wenn alle Bedingungen gegeben sind;
2) muß die Politik die dem Musterstaate sich nähernde, für
die meisten Staaten mögliche Verfassung angeben, als Ziel des
draktischen Strebens;
3) die nachden gegebenen Verhältnissen für einen bestimm—
ten Staat beste Verfassung.
) Da aber die Politik Klugheitslehre ist und als vollständige Theorie
für alle Fälle die Klugheitsregeln anzugeben hat, so muß sie selbst für die
schlechten Verfassungen (Parabasen) hypothetische Klugheits—
regeln und makrobiotische Lehren aufnehmen.
In gewissem Maaße strebt Mohl in seiner Encyklopädie die Berück—
ichtigung der concreten Staatsart als die Aufgabe der Staats kunst Po—
litih) darzustellen. „Je genauer in die Einzelheiten des Staatslebens eingegan—
gen wird, .... desto weniger kann man sich dem Wahne überlassen, durch
ein einziges System die Forderungen der Wirklichkeit an eine richtige Staats⸗
kunst zu erfüllen.“ &amp; 86. Aber er fügt bei: „es wird den Bedürfnissen einer
Encyklopädie besser entsprechen, wenn die Entwickelung der Lehrsätze nur ein—
nal stattfindet, hiebei aber Rücksicht auf die verschiedenen Staatsarten genom⸗
men wird. Selbstverständlich ist wohl hiebei, daß die Grundlage dieser Dar—
stellung der Rechtsstaat der Neuzeit ist, und bei diesem wieder zunächst
die repräsentative Monarchie ins Auge gefaßt wird.“ Vgl. 88 91. 92.
Ueberall blickt indessen die einseitige Erhebung seines Rechtsstaates und speciell
der parlamentarischen Regierung hervor. Unbefangen und in conservativem
Geiste behandelt Bülau, Encykl. 2. Ausq. 88 32— 34. die Verschiedenhei
der Verfassungen.
Da wir praktische Politik zu unserer Aufgabe gemacht haben, so verzichten
wir darauf einen Musterstaat zu construiren, oder eine Verfassung zu schildern,
welche für die meisten Staaten wünschbar und möglich sei.
Ein Musterstaat, welcher, wie Aristoteles sagt, ausführbar sei nur in solchen
durchaus günstigen Verhältnissen, wie sie in Wirklichkeit je kaum vorkommen
werden, ist ein der speculativen Philosophie des Stagiriten und dem plasti⸗
schen Triebe der Griechen angemessenes Ideal; auch war dazu die hellenische
rénig Stadi) geeigneter als der moderne Staat, welcher unendlicher mate⸗
rieller Verschiedenheiten fähig und ein Gegenstand nüchterner Prosa ist. Das
Staatsideal Platon's mag den Aristoteles angespornt haben etwas Analoges
zu bieten, wie der Platonische Gesetzesstaat das Vorbild der Aristotelischen für