Die formale Politik oder Verfassungslehre.

Allgemeiner Theil der Verfassungslehre.

Mohl, Encykl. d. Staatswissenschaften, gz85 28 ff.
Rotteck, Lehrb. d. Allgem. Staatslehre. Praktische Staatslehre. J. Haupttheil. J. Theil.
1. u. 2. Abschnitt.
Schmitthenner, XII Bücher v. Staate. VII. B. 2. Abtheilung.

8I. Die Literatur des Allgemeinen Theilss.
Die Geschichte und Literatur der Staatswissenschaften,
in Monographieen bearbeitet von Robert von Mohl. 3 starke Octapbände.
i. Bd. Erlangen 1855. II. Bd. 1856. II. Bd. 1858. Den Inhalt bilden
cheils geschichtliche und dogmatische Abhandlungen und biographische Notizen,
cheils literarische Repertorien. Hierher gehören vorzüglich J. Bd. Einleitung
und die Monog. IV. V. VII.— III. Bd. M. XIII. Ueber franz. Staatsrecht. Wir
ritiren aus dieser: die »Histoire parlementaire de la Revolution française
par Buchez et Roux« und » Choix des Rapports, Opinions et discours proqaoncés
 à la trihune nationale.« Aus diesen bändereichen Werken können für
die Verfassungslehre Goldkörner unter einer Masse anderer Gegenstände und
werthloser Diatriben gesammelt werden. Wir können nicht umhin hier den
Courier de Provence beizufügen, welcher von 1782 — 1791 unter Leitung
Mirabeau's erschien und von Dumont redigirt wurde. Er gibt in lebendiger
Darstellung eine Analyse der Verhandlungen der Constituante, welche großen⸗
theils die Theorie der Verfassungslehre und das Verfassungswerk betrafen.
Diese Analyse ist freilich subjectiv und tendenziös, aber sehr geistreich. Wir
citiren ferner aus Mohl (Monogr. XIII.): »Boullée, Hist. complette des
Ltats-Généraux; die von uns schon oft citirten Werke von Raudot (La France
avant la Revolution), Tocqueville (L'anc. Régime et la Rév.), Hello (Du
régime constitutionel). Begreiflich gab die zweite Republik (1848) und die
Bemühungen der Einsichtigen und Wohlgesinnten, der Anarchie und den über—⸗
pannten Ideen entgegen zu wirken, den Anstoß zu trefflichen Vorschlägen und
Darstellungen, welche für die allgemeinen Grundsätze der Verfassungslehre als
Fundgrube benutzt werden können. Von den bei Mohl aufgeführten Schriften
ritiren wir die 2 von Laboulaye und Laferrière: Cours de droit publie et
administratif avec la Constitution de 1852. 40. Edition 1854. Ferner die
von uns schon früher citirten Werke Raudot's: La Décad. de la Fr. u. Grandeur
 possible de la Fr., von Mohl unter die specielle Rubrik des Verwal⸗
tungsrechtes gebracht. Monogr. XV. Allgem. Literatur d. Politik S. 341 —
413. Vgl. Mohl, Encykl. 88 14. 15. 17. 19. 20-28. 32. Monoaqgr. XVIII.