34 Die formale Politik oder Verfassungslehre.
relativen Beschränktheit des Ueberblickes bleibt dieses in alle Sprachen übersetzte
Werk ein köstlicher Schatz für Alle, welchen Ernst ist, ächte praktische Staats—
weisheit mit philosophischer Erkenntniß zu verbinden. Es ist hier nicht Raum
und nicht der geeignete Ort zu einläßlichen Erörterungen über die Vollständig—
keit oder Unvollständigkeit der Aristotelischen Politik und über die Frage, ob die
Reihenfolge, in welcher die acht Bücher jetzt geordnet sind, die richtige sei und
von Aristoteles selbst herrühre (S. oben 8 4. der Einleit.), oder ob die Bücher
IVAVIII. verschoben und in welche Ordnung sie zu bringen seien. Wir ver⸗
weisen Diejenigen, welche Muße und Neigung für solche Studien haben, auf
Hildenbrand's Gesch. der Rechts- und Staatsphilosophie J. Bd. 8871. 78.
und die von ihm citirte Literatur. Was die Ordnung der Bücher betrifft, so
pflichten wir ungeachtet der Einwendungen Hildenbrand's der von Barthe—
lemy St. Hilaire (Politique d'Aristote, Paris 1837.) vertheidigten, schon
von ältern Philologen begründeten und von mehrern der neuern deutschen Phi—
lologen gebilligten Ansicht bei, daß das 4. Buch der vulgären Ordnung als
VI., das 53. als VIII., das 6. als VII., das 7. als IV. und das 8. als V. Buch
einzureihen seien. (S. Barthelemy St. H., Préface p. 141 84q.) Stellt
man das Werk in dieser Ordnung zusammen, so kann man es mit dem franzö⸗
sischen Uebersetzer zur Noth als vollständig betrachten; als vollendet können
wir es nicht bezeichnen, ohne deswegen gerade die von Hildenbrand vermißten
Theile mit solcher Bestimmtheit als nothwendige Bestandtheile nach Aristoteles
Plan zu betrachten. Für die Behauptung, daß er das Werk nicht ganz nach sei⸗
ner Absicht vollendet habe, spricht, außer den innern Gründen und Merkmalen,
der Umstand, daß, wie nicht zu bezweifeln ist, die Politik die letzte Arbeit vor
seinem Tode war. Uebrigens rührt die Eintheilung in 8 Bücher nicht von Ari—
toteles her; sie ist wahrscheinlich das Werk des Apellikon von Teos, welcher
sich in Athen niedergelassen hatte und das lange verwahrloste Manuscript ent⸗
deckte und für seine Bibliothek erwarb. Dagegen findet man deutliche Spuren,
daß Aristoteles das Ganze in 3 oder 4 Abschnitten behandelte.
Den Charakter des Werkes im Allgemeinen und das Verhältniß desselben
zu der Moralphilosophie des Aristoteles lehrt Hildenbrand. Die einzelnen Be—
griffsbestimmungen, praktischen Sätze und deren Begründung werden wir im
Verfolge an den geeigneten Stellen zu besprechen haben, so weit es nicht schon
in der Einleitung dieses VII. Buches und in der Staatsmetaphysik geschehen ist.
Dagegen wollen wir versuchen Denjenigen, welche sich wenig mit der Ge—
schichte der Philosophie beschäftigt haben und geneigt sein sollten die Lehren
des Stagiriten als unpraktische Pedanterie zu verschmähen, oder welche eine
der schiefen Beurtheilungen des Aristoteles gelesen haben, eine richtigere Vor⸗
stellung beizubringen. Daß er Lehrer Alexander's des Großen war, ist bekannt,
und daran knüpfen Manche die Vermuthung oder Beschuldigung, daß er dem—