7. Allgemeiner Theil der Verfassungslehre. 37
Parthei oder einer Theorie zu lieb falsch aufgefaßt oder der Causalzusammen⸗
hang unrichtig beurtheilt werden. Hinsichtlich der Thatsachen hat die Kritik zu
untersuchen 1) ob der Geschichtschreiber die Ereignisse der Wahrheit gemaͤß
schildern konnte, als Zeitgenosse oder weil er vielleicht selbst mithandelte, oder
weil er zuverlässtge Quellen, Urkunden, Mittheilungen benutzte, 2) ob ihm zu⸗
getraut werden kann, daß er die Wahrheit sagen wollte. Für unsere Wissen⸗
schaft sind nur diejenigen Werke von Werth, welche die Entwickelung der poli—
tischen Institutionen, die Partheikämpfe, die Bestrebungen und die Argumente
ausgezeichneter Staatsmänner darstellen. Bloße Compendien, Auszüge, Ueber⸗
sichten können als Einleitung in das Studium der Geschichte dienen, gewähren
aber an sich keine Belehrung für unsern Zweck; auf der andern Seite ist aber
nicht nothwendig, sich hiefür eine Kenntniß der ganzen Weltgeschichte zu erwer⸗
ben; namentlich liegen uns Forschungen über die älteste Geschichte, archäolo⸗
gische Studien über die alten Reiche Astens oder Egyptens zu ferne. Dagegen
ist das genaue Studium der Staatsgeschichte einzelner Länder, der Republiken
Griechenlands, Roms, der Republiken Venedig, Florenz, Englands, Frank⸗
reichs, ja selbst einzelner Abschnitte dieser Geschichten, z. B. Englands seit
Jakob J. oder der Ligue in Frankreich, vor Allem aber der großen französischen
Revolution um so fruchtbarer, je mehr dieses Studium ins Einzelne geht
und die Darstellungen und Behauptungen der —D
Personen mit einander verglichen werden. Durch diese Vergleichung bildet sich
die Kritik von selbst, und wir lernen dabei die verschiedenen Standpunkte und
Auffassungsweisen kennen, nach welchen die politischen Fragen beurtheilt wer⸗
den können. Das Studium einer solchen Periode oder Staatsumwälzung wird
um so anziehender und belehrender, je einläßlicher dasselbe betrieben wird.
Im Einzelnen empfehlen wir folgende Geschichtswerke, Sammlungen,
Memoiren?

Für das Alterthum:
Thukydides, Polybius, Tacitus.
Thuky dides war ein reicher Besitzer von Bergwerken in Thracien, befehligte
für Athen eine Expedition zur See und wurde verbannt, weil der Erfolg
nicht günstig war; er benutzte die unfreiwillige Muße, um Erxeignisse zu
schildern, welche an sich vom höchsten Interesse füe Staatswissenschaft sind
und die er meisterhaft darstellte.
Polybius, Staatsmann, Feldherr, Freund des Philopömen, Begleiter des
jungen Scipio Africanus Aemilianus). Seine Geschichte war die erste
welche die Wechselwirkung und Verflechtung der Politik und der Interessen
mehrerer Großstaaten zeigte. Sie ist seht interessant hinsichtlich des Kriegs⸗
wesens der Alten; für uns ist wichtig die Vergleichung der Verfassungen
von Kreta, Lakedämon, Rom und Karthago (B. VI.).