4 Die formale Poͤlitik oder Verfassungslehre.
lischen Verfassung ist es von großem Einfluß, ob die Stimmberechtigung oder
die passive Wahlfähigkeit durch ein gewisses Alter bedingt ist und wie: da mit
dem 20. Altersjahre bis zum reifen Mannesalter und zum Greisenalter die
Reihen sich fortwährend lichten, so kann leicht durch Zulassung der jüngsten
Clafsen die Sturm- und Drangperiode, die erfahrungslose Unüberlegtheit, die
Täuschung durch Demagogen und Leithämmel ein für das öffentliche Wohl und
Stabilität verderbliches Uebergewicht erhalten, wie denn aber auch zu aͤngstliche
und zu allgemeine Bestimmungen in Hinsicht des Alters eminente Talente zum
Nachtheil des Ganzen von der politischen Wirksamkeit ausschließen und die
Staatsverwaltung in die Hände des Stumpfsinnes, des Vorurtheils, der Un—
beweglichkeit legen können. Die charakteristischen Unterschiede der verschiedenen
Stände werden sich mehr oder weniger abschleifen, wo dieselben in häufigem
gesellschaftlichem Verkehr sich ausgleichen; aber das ursprüngliche Gepräge
wird deswegen nicht verwischt, und es ist zu untersuchen, welche derselben das
aumerische oder geistige Uebergewicht besitzen.

6. Die empirische Psychosogie.
Die Kenntniß des Menschen im Allgemeinen, des Durchschnittsmenschen,
beruht auf sehr einfachen Sätzen, welche aber von der höchsten Wichtigkeit sind.
An die Spitze stellen wir die Thatsache, daß dem Menschen wie jedem organi⸗
schen Wesen der Trieb der Selbsterhaltung und als empfindendes Wesen der
Sinn für Lust und Unlust eingepflanzt ist, welche beiden Triebe in ihrer Verbin—
dung die an sich erlaubte, naturgemäße Selbstliebe sind; durch die
Entwickelung des moralischen Gefühls kann sie in Schranken gehalten, veredelt
werden, aber sie ist an sich unaustilgbar und bestimmt auch solche Handlungen,
welche die Ertödtung derselben zu beweisen scheinen. Nur höchst Wenige han⸗
deln aus reiner stoischer Tugendliebe, aus Consequenz der Ichheit oder wie
man es nennen mag; es dürfte nicht schwer fallen selbst eine solche Tugend
doch auf das Princip der Selbstliebe zurückzuführen. Daß die Furcht vor Höl⸗
lenstrafe oder die Hoffnung mit Abraham, Isaak und Jakob zu Tische zu sitzen,
oder die sich selbst überhebende Heiligkeit aus dieser Quelle fließen, wird man
nicht bestreiten. Aber selbst die härteste Casteiung eines schwärmerischen Mönchs,
wie die Selbstpeinigung eines Fakirs um Gott ähnlich zu werden, sind eben—
falls Wirkungen der Selbstliebe. Die Persönlichkeit ist factisch nichts
Anderes als eben diese naturgemäße Selbstliebe und als ein Recht aufgefaßt
die Gesetzmäßigkeit des Naturtriebes. Aber man wird nicht übersehen, daß wir
dem Menschen eine angeborne Fähigkeit sittlicher Erhebung zu—⸗
schreiben und in frühern Abschnitten nachgewiesen haben, und daß die Selbst—
liebe durch die Identification des Individuums mit der Familie,