7. All gemeiner Theil der Verfassungslehre. 45
mit dem Vaterlande, mit der kirchlichen Genossenschaft und
durch Sympathie veredelt werden kann und wirklich bei vielen Men—
schen veredelt wird. Allein diese Selbstliebe, welche bei den gewöhnlichen
Menschen aus Mangel sittlicher Bildung oder durch schlimme Einwirkungen
nur zu leicht in schnöden, gewissenlosen Egoismus ausartet, darf von dem Po—
litiker und dem Gesetzgeber nie aus den Augen gelassen werden. Die Selbst⸗
liebe kann nicht bloß Gesetze durch offenen oder passiven Widerstand unwirksam
machen, Conflicte verursachen, sondern dieselben gegen die Absicht des Gesetz⸗
gebers ausbeuten und corrumpiren. Keineswegs ist die Aufgabe der Staats—
weisheit, die egoistischen Forderungen Einzelner oder ganzer Classen zu erfüllen
und die Interessen der gerade jetzt im Staate lebenden Individuen zur Richt—
schnur zu nehmen, da der Staat über den Individuen steht und zwischen den
Sonderinteressen, welche den Staat für sich ausbeuten wollen und dem objecrti⸗
ven Zwecke des Staates eine Divergenz stattfindet (Staatsmetaph. 88 2. 3.).
Aber die Staatsklugheit gebietet, die naturgesetzliche Selbstliebe Aller und den
Egoismus der meisten Menschen als Centrifugalkräfte nicht außer Berechnung
zu lafsen. Der Staat ist, wie Bülau sagt, um der Menschen willen vorhanden,
nur nicht bloß der gerade jetzt im Staate lebenden Individuen und nicht bloß
zur Beförderung ihrer leiblichen Wohlfahrt, sondern wesentlich für ihre intel—
lectuelle Entwickelung und sittliche Erhebung (Staatsmetaph. 88.).
Die Selbstliebe ist Ursache, daß die meisten Menschen die Fragen der Po—
litik, die politischen Institutionen, die bestehende Verfassung oder angestrebte
Reformen ganz verschieden beurtheilen, je nach ihren Standesverhältnissen und
Interessen. Die Mitglieder der sogenannten privilegirten Stände, der aristo—
kratischen Classen, werden in der Regel auch Aristokraten der Gesinnung nach
sein, theils weil dieses ihrem Interesse zusagt, theils weil sie von ihrem Stand⸗
punkte eine solche Gliederung der Gesellschaft für zweckmäßig halten; ebenso
sind die Meisten der demokratischen Parthei zugethan, weil sie dabei ihr In⸗
teresse finden, weil sie bei der aristokratischen Gestaltung im Nachtheil stehen,
und sie würden sehr eifrige Aristokraten sein, wenn ihre Verhältnisse dazu an—
gethan wären. Man darf sich nicht täͤuschen lassen durch die Theorieen und
Deductionen, womit jene und diese ihre Gesinnung und ihr Streben zu recht—⸗
fertigen suchen. Ehre daher den Wenigen, welche sich durch Selbstständigkeit
des Geistes, helle Einsicht der gesellschaftlichen Verhältnisse und Bedürfnisse,
durch Wahrheitsliebe und Uneigennützigkeit zu einer objectiven Beurtheilung
erheben und die Wohlfahrt des Ganzen ihrem Sonderinteresse vorziehen, in—
dem sie, Aristokraten von Geburt und nach ihrem Interesse gegründeten An—⸗
sprüchen der Demokratie Rechtsgleichheit) gerecht werden, oder, obgleich in
demokratischen Verhältnissen, die Berechtigung einer vernünftigen Aristokratie
anerkennen. Das Verdienst solcher Selbstverläugnung ist größer auf Seite des