7. Allgemeiner Theil der Verfassungslehre. 47
Fertigkeiten bei den meisten nach wenigen Jahren unter ihren Beschäftigungen
wieder verloren werden, und zwar um so mehr, je mehr die Volksschule sich
eine oberflächliche Vielwisserei zur Aufgabe macht. Aber wenn auch die Schüler
einen respectabeln Vorrath von Realkenntnissen und von Sätzen rationalistischer
Weisheit mitbrächten und nachhaltig besäßen, so ändert dieses nicht die That⸗
sache, daß die meisten Handlungen der Menschen durch Impulse bewirkt wer—⸗
den, auf welche die Schule keinen Einfluß hat. Wir wollen den Theologen
und Philosophen die Lösung des Räthsels der Freiheit des menschlichen Willens
überlassen (Staatsmetaph. d 8. Physik d. St. 841.). Wir vermögen dieselbe
nur zu begreifen als die Negation eines absoluten Zwanges durch äußere oder
innere Einwirkungen oder durch Naturgesetze. Der Mensch hat einen freien
Willen, eben weil der Wille das Gegentheil ist der Wirkung der Naturgesetze
auf nicht organische Koörper oder auch des menschlichen Körpers, soweit derselbe
der Schwerkraft, der Krafterschoͤpfung, der Sonnenhitze, dem Miasma, dem
Contagium u. s. w. unterworfen ist. Der Mensch ist frei in Vergleichung mit
den Thieren, weil sein Wollen mit Bewußtsein verbunden ist und insoweit es
nicht durch bloße Anschauungen oder Gefühle mit Nothwendigkeit bewirkt, son⸗
dern durch allgemeine Vorstellungen oder Begriffe und durch eine Thätigkeit
der Intelligenz vermittelt wird. Oft aber glaubt der Mensch frei gehandelt zu
haben, weil er hinterher sich einbildet, er hätte anders handeln können. In
einem eminenten Sinne ist der Wille frei, wenn er weder durch unüberlegte
Impulse, noch durch Sinnlichkeit oder Egoismus, sondern durch die Achtung
vor dem Sittengesetze (durch das moralische Gefühl, durch Unterwerfung der
Sinnlichkeit unter die Vernunft) bestimmt wird; aber viele Handlungen der
Menschen, welche nicht bloße Wirkungen der mechanischen oder chemischen Ge⸗
setze oder des thierischen Organismus sind, sondern dem Willen zugeschrieben
werden, sind dennoch nicht frei in den angegebenen Bedeutungen. Jeder Cri⸗
minalist, jeder billige Beurtheiler anerkennt dieses und es drängt sich hier wie—
der die Frage auf, welches die Ursache dieser relativen Nichtfreiheit sei und ob
es in der Freiheit des menschlichen Willens liege, frei zu sein oder nicht? Aber
wir lassen solche transcendente Grübeleien bei Seite, um aufmerksam zu ma⸗
chen, wie wichtig die Einwirkungen, welche der relativen Freiheit des Willens
entgegenstehen, für die socialen Verhältnisse und die Politik sind. Die Lei—
denschaften beschränken die Freiheit, heben in ihrer höchsten Stärke dieselben
auf und sind die Ursache schlimmer Excesse; aber sie geben dem Willen die
nöthige Energie auch zu Vollbringung nützlicher und großer Dinge. Die An—
gewöhnung ist ein Tyrann, welcher stündlich, ja fast jeden Moment dem
Menschen unwillkürliche Acte aufdringt, welche zu unpassender Zeit geübt,
ihn lächerlich machen; aber es stünde schlimm um den Menschen, wenn er vor
ieder Verrichtung oder Bewegung in den alltäglichsten und nothwendigen Din—