Die formale Politik oder Verfassungslehre.
zen sich Zeit nehmen und die Mühe geben müßte, zu überlegen, ob die Ver—⸗
cichtung zuträglich sei und wie er dieselbe vollbringen wolle. Durch die Ange⸗
wöhnung wird er gleichsam sein eigener Diener, welcher den einmal erhaltenen
Auftrag so oft als nöthig wiederholt. Aber so wie die Angewöhnung nützliche
und nothwendige Sachen vollführt, kann sie auch das Böse und Schädliche mit
unbezwinglicher Macht erzeugen. Staatskirchenrecht d 108. S. 408 f.) Ebenso
großen Einfluß auf die menschlichen Handlungen haben die körperlichen
Organe des Gedächtnisses, der Ideen-Association, der Ein—
bildungskraft. Wir denken hiebei nicht an die sehr zweifelhafte Schädel—
lehre und ihre Diebsorgane, Mordorgane u. s. w. Auch haben die Physiolo—
gen und Anatomen ungeachtet der großen Fortschritte dieser Wissenschaften jene
Räthsel noch nicht gelöst. Aber Thatsache ist, daß das Gedächtniß an
materielle Substanzen geknüpft und die Verschiedenheiten, die Tenacität oder
Schwäche desselben durch die individuelle Beschaffenheit der körperlichen Organe
bedingt ist, daß die Aufspeicherung und Reproduction der erhaltenen Eindrücke
durch aäußere Verhältnisse, durch Repetition (Angewöhnung) und Verknüpfung
Ideen⸗Association) bestimmt wird. Die Erfahrung lehrt, daß gewisse Kennt—
nisse, die Jemand erworben hatte, z. B. Sprachkenntnisse oder das Vermögen
zewisse Personen wieder zu erkennen, durch Krankheit ganz oder theilweise
oerloren gehen, daß oft im hohen Alter längst verschwundene Eindrücke wie ein
restaurirtes Gemälde wieder aufgefrischt werden, daß das Vermögen des Ge⸗
dächtnisses durch Uebung, Anwendung gewisser Regeln, durch angemessene
Diät außerordentlich gestärkt werden kann, durch Excesse abgestumpft wird,
daß bei den meisten Menschen der Anblick gewisser Gegenstände, selbst bloße
Töne, oder gewisse Gelegenheiten andere Gegenstände oder Eindrücke ins Ge—
dächtniß rufen, welche mit jenen in keinem objectiven Zusammenhange stehen,
daß endlich die Phantasie (Einbildungskraft), welche auf das Gemüth und die
Handlungsweise der Menschen so mächtigen Einfluß hat, theils durch jene Ge⸗
setze und Beschaffenheit des Gedächtnisses, theils durch das Temperament, die
Reizbarkeit der Nerven, das Klima, die mehr ätherische oder substantielle Nah—
rungsweise größere oder geringere Lebhaftigkeit, Schnelligkeit und ihre Fär—
bung erhält.
Alle diese Momente (Trieb, Leidenschaft, Angewöhnung, Ideen-Associa—
tion, Phantasie) beherrschen mehr als Begriffe, Grundsätze, Schulbildung und
Gesetze die Handlungen der Menschen. Der Gesetzgeber, wenn er praktisch
oerfahren will, muß dieselben in seine Berechnung aufnehmen, wie der Mecha⸗
niker oder Maschinenfabrikant die Beschaffenheit des Materials, welches er zu
verwenden hat, kennen und sich danach richten muß. In der Verfassungspo—
litik sind alle Systeme und Institutionen, welche auf jene psychologischen Mo—
mente nicht Rücksicht nehmen, falsch und werden sich entweder als unausführbar

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