34 Die formale Politik oder Verfassungslehre.
weisführung. Praktisch ist dieses Thema glücklicherweise für uns von geringer
Bedeutung, da die Sclaverei und die Leibeigenschaft in dem westlichen und im
mittlern Europa großentheils schon seit Jahrhunderten abgeschafft, die Reste
derselben seit der französischen Revolution beseitigt wurden und in neuester Zeit
selbst in Rußland die Emancipation erfolgt ist.
Die hellenische Auffafsung betrachtete Sclaverei als die nothwendige
Unterlage des Gemeinwesens der Staatsbürger, indem sie die Sorge für Bil—
dung, die Beschäftigung mit staatlichen Angelegenheiten und die Geselligkeit
unter Ihresgleichen als die Lebensaufgabe des Bürgers betrachtete. In unsern
modernen Staaten ist der active Antheil der immensen Mehrheit der Staats⸗
bürger an den öffentlichen Angelegenheiten sehr gering, selbst da wo die poli—
tische Freiheit am meisten entwickelt ift; über ein weites Gebiet zerstreut stehen
iie persönlich in keinen nähern Beziehungen zu einander. Der Erwerb sachlicher
Güter erscheint als das Hauptbestreben der Einzelnen, Vermehrung des Natio—
aalreichthums als das erste Interesse des Ganzen. Doch sind wir trotz aller
Fortschritte der Technik noch weit davon entfernt, wenn überhaupt dieses Ziel
jemals zu erreichen ist, daß alle diejenigen Verrichtungen, welche als schmutzig
oder rein mechanisch oder als physisch zu erschöpfend des freien Bürgers un—
würdig scheinen und von den Alten den Sclaven aufgebürdet wurden, lediglich
durch Maschinen oder durch Hausthiere bewerkstelligt würden. Nichts desto
weniger muß in christlichen Staaten die Erniedrigung ganzer Classen oder ein⸗
zelner Individuen zu Sclaven oder Leibeigenen verworfen werden. Wir haben
aber dabei solche Länder im Auge, deren Einwohner alle zu den edleren Racen
der Menschheit gehören, und lassen die Frage bei Seite, ob nicht in andern
Welttheilen die Racenverschiedenheit die Sclaverei rechtfertigen könne, voraus⸗
gesetzt daß die Sclaven auf humane Weise behandelt und eine solche Behand⸗
ung durch Gesetze gesichert werde. S. J. Bd. 8 27.
Auch in unsern Ländern gibt es noch zahlreiche Classen von Menschen,
deren tägliche Beschäftigung wahre Sclavenarbeit ist, welche unter dem Drucke
derselben oder abgestumpft durch dieselbe und bei dem damit verbundenen
Mangel an Bildung sich nicht zur Gesinnung wahrhaft freier Menschen erheben
können, den thierischen Genuß als das höchste betrachten und, wenn sie nicht
durch die Einwirkung religiöser Anstalten einigermaaßen gehoben und gezügelt
werden, in bestialisches Wesen versinken. (S. 89 5. 6.) Dieses würde aber
die Sclaverei nicht rechtfertigen, welche bei den Alten sich auf das heidnische
Kriegsrecht gründete. Es wäre nicht möglich, die Classen nach ihren Be—
schäftigungen oder die Einzelnen nach ihrer Individualität scharf abzugrenzen.
Unter denjenigen Classen, welche am höchsten gestellt sind, gibt es nur zu viele
Individuen, welche durch sittliche Verworfenheit oder geistige Stumpfheit sich
zu Sclaven eignen würden und unter den niedrigsten Ständen kann es Indi—⸗