7. Allgemeiner Theil der Verfassungslehre. 65
viduen geben, welche durch hohe Naturgaben, religiöse Erziehung, zufällige
Anregung berufen sind sich emporzuschwingen oder bei ihrem Berufe edle Ge⸗
sinnung und geistige Thätigkeit zu bewahren. Wer dürfte sich anmaaßen, über
seinen christlichen Bruder vom Richterstuhl der Psychologie das Urtheil zu fällen
und ihn zur Sclaverei zu verdammen? Oder wie dürfte man ganze Classen
nach dem Zufall der Geburt zu einem Verhältniß verdammen, welches an sich
der Menschenwürde und dem Christenthum widerstreitet, entsittlichend auf den
Herrn und den Sclaven wirkt? Wie dürfte man Kasten durch Willkür schaffen,
—DDD
eigenes Verschulden den offenen oder heimlichen Krieg im Innern des Staates
erzeugen, die gräßlichsten Ausbrüche einer Wuth veranlassen, wovon die Schuld
auf die herrschenden Classen und solche Institutionen zurückfallen müßte. Die
Aufgabe kann daher nur sein, durch weise Verfassungsbestimmungen den Ein—⸗
fluß der Rohheit und Unwissenheit zu verhüten, durch Sorge für Volksunterricht
und religiöse Bildung auch die untersten Classen möglichst zu heben und durch
kräftige Handhabung der Präventivjustiz und der Strafrechtspflege einzelnen
Ausbrüchen entgegen zu wirken.
Man hat die Frage aufgeworfen, ob die Lage der arbeitenden Classen in
unserer Zeit besser sei als das Loos der Sclaven oder Leibeigenen? Diese
Frage ist schon beantwortet Bd. J. d 82. S. 310. 8 96. S. 363. Aber wenn
auch in materieller Hinsicht die Proletarier der Gegenwart häufig kein besseres
Loos haben als Sclaven, so kann doch nicht geläugnet werden, daß dasselbe
in moralischer Hinsicht weit vorzuziehen ist, und die Abschaffung der Sclaverei,
welche dem Christenthum und der Kirche zu verdanken ist, als ein großer Fort⸗
schritt der Menschheit erscheint. Für jeden nicht ganz stumpfsinnigen oder ver⸗
sunkenen Menschen ist das Gefühl der freien Persönlichkeit erhebend und ein
großer Trost selbst in gedrückter Lage. Der Sclave ist, wie Aristoteles sagt,
nicht bloß der Sclave, Diener, Arbeiter des Herrn, sondern schlechthin des
Herrn: er ist eine Sache, ein Vermögensstück desselben: der Herr kann ihm
nicht bloß gewisse Arbeiten, Verrichtungen befehlen, sondern über ihn verfügen.
Der freie Arbeiter hat immer die Aussicht der Möglichkeit, welche durch viel—
fache Erfahrungen bestärkt wird, daß er durch Talent, Anstrengung, Sparsam—
keit sich in eine günstigere Lage emporschwingen, seinen Kindern ein besseres
Loos bereiten könne, oder daß es wenigstens ihnen gelinge. Er hat freie Stun⸗
den, freie Tage, wo er entweder sich frei bewegen, seiner Existenz froh werden
oder an seiner geistigen Erhebung arbeiten kann, wo ihm niemand zu befehlen
hat: er hat das Bewußtsein gleicher Menschenwürde, wie ungleich immer die
äußern Verhältnisse sein mögen. Die Sympathieen, welche häufig für freie
Bevölkerungen zur Schau getragen werden, welche sich politisch oder bürgerlich
Escher, Hanvbb. d. prakt. Politik. II.