7. Allgemeiner Theil der Verfassungslehre. 67
Continents die Massen gegen die bestehende Ordnung in Bewegung gesetzt,
nach welchen der Werth einer Verfassung von der intellectuellen Plebs und den
Bewegungsmännern beurtheilt wird. Seit ein paar Jahrzehnten ist dazu noch
die sogenannte Nationalität gekommen, welche aber nur als ein Incidens
zu betrachten ist, sich wesentlich auf die internationalen Verhältnisse bezieht und
von macchiavellistischen Regierungen für politische Zwecke, von der Umsturz—
parthei als indirectes Mittel zu Erreichung der drei angedeuteten Punkte aus—
gebeutet wird.

A. Freiheit.

Unter Freiheit verstehen die Mittelclassen die Theilnahme an der Staats—
verwaltung, die Ausübung politischer Rechte, Garantieen der individuellen
Freiheit und die Vernichtung oder Beschränkung der fürstlichen Gewalt oder
der herrschenden Aristokratie. Nach diesen verschiedenen Schattirungen des
Freiheitsbegriffes theilen sich die Freiheitsmänner der gebildeten Mittelclassen
in Liberale und Radicale. Wenn die Liberalen in ihren Forderungen sich
mäßigen und dem Bestehenden Schonung zeigen, mit dem Erreichten ziemlich
befriedigt sind, wenn sie für weitere freiheitliche Entwickelung nur gesetzliche
Mittel anwenden wollen, oder wenn die Vertheidiger der hergebrachten Ord—
nung und der politischen Vorrechte aus Klugheit oder Rechtsgefühl zu einigen
Concessionen geneigt sind, — so nennen sie sich Liberal-Conservative.
Die Radicalen achten alles positive Recht für nichts und wollen nach der
Niederreißung des Bestehenden den Staat nach dem Grundsatz der Volks⸗
souveränität und nach Theorieen von Grund aus neu organisiren, die Träger
der Staatsgewalt als widerrufliche Mandatare oder salarirte Diener des
Volks den jeweiligen Forderungen desselben unterordnen und die Verwirklichung
ihrer Plane mit Hülfe der Massen durch Gewalt oder Nöthigung durchsetzen.
Eigentliche Gesetze, außer dem einzigen der unbeschränkten stets ungebundenen
Volkssouveränität gibt es für consequente Radicale, wenn ste aufrichtig sein
wollen, gar nicht. Die Liberalen bekennen große Achtung vor dem Gesetz, und
die Freiheit besteht für ste wesentlich darin, daß nicht Menschen, sondern das
Gesetz herrsche. Nicht selten nehmen Radicale, wie Wölfe in Schafpelzen,
die Maske des Liberalismus an, so lange die Umstände ihnen nicht gestatten,
offen mit ihren Absichten hervorzutreten. Die eigentlichen Liberalen, weil fie
nur gesetzliche Mittel anwenden wollen und ihr System für die große Masse
des Volkes zu abstract und zu wenig lockend ist, setzen für sich und ohne die
Mitwirkung der Radicalen selten oder nur sehr langsam und mühsam etwas
Bedeutendes durch. Im Bewußtsein dieser Unmächtigkeit verbinden sie sich oft
mit den Radicalen in der Hoffnung, dieselben in Schranken zu halten, oder,
wenn der Sieg erreicht sei, denselben für ihre Theorie zu benutzen. Aber diese