36 Die formale Politik oder Verfassungslehre.
bdor 34 Jahren in dem Kommentar üb. d. Zürch. Ges. betr. die Druckerpresse
ausgedrückt) die Preßfreiheit nicht eben wie ein frommes unschuldiges Schaf
vorstellen und Mancher, der bloß vom Hörensagen den Namen derselben bene—
deiet, dürfte die Erfahrung machen, daß die Rosen derselben mit empfindlichen
Stacheln umgeben sind. Es ist nöthig, daß wir uns deutlich machen und tief
einprägen, daß, wo die Preßfreiheit anerkannt ist, keines wegs
alle Mißbräuche der Presse auch als Preßvergehen bestraft
werden können; manche Druckschrift muß vom Richter losgesprochen wer⸗—
den, wenn sie noch so hämisch, unbescheiden, thöricht ist, gerade wie manche
Rede oder Handlung höchst tadelnswerth, immoralisch, verachtungswerth sein
kann, ohne daß sie einer Strafe unterliegt. Allein wenn der Regentenberuf
überhaupt manches Unangenehme hat, manche Ueberwindung kostet, wozu nur
das edelste Pflichtgefühl oder mächtiger Ehrgeiz stärken kann, so muß auch dieses
tandhaft ertragen werden, wenn das Ganze dabei gewinnt. Wir müssen un—⸗
ern Blick auf das Volk, auf die Masse der Bürger wenden. Was wollen wir
diesen antworten, wenn sie uns fragen, was haben wir davon daß wir Schwei⸗—
zer sind? (Folgen die Uebelstände, welche die damaligen socialen Zustände und
die politischen Verhältnisse der Schweiz vor der Regenerativn und der Bundes—
oerfafsung kennzeichnen).... Auf alle diese ernsten Fragen gibt es nur die ein⸗
‚ige gerechte Antwort, wenn wir ihnen sagen können: Ihr entbehrt Vieles,
was die Bürger größerer Staaten vor euch zum voraus haben; die trefflichsten
Leistungen, deren ihr fähig seid, müssen sich mit bescheidenem Lohne begnügen;
allein dafür seid ihr freie Schweizer; eure eigenen Soldaten müßt ihr
sein, damit keine Soldaten über euch herrschen; eure Regenten, die ihr frei
wählet und die eure Regenten nur sind, so lange sie euer Zutrauen ge—
nießen, sind nur die Diener des gemeinen Besten und um euertwillen
da; frei ist eure Person, euere Gedanken, euer Gewissen, euere Rede, und
durch die Preßfreiheit seid ihr gewiß die Verbesserung aller
mangelhaften Einrichtungen zu erzwecken. .... Nicht ferne von
uns ist das Grab einer Republik, welche über ein Jahrtausend glorreich ver—⸗
lebte .... einer Republik, deren nahen Untergang noch vor 34 Jahren Nie⸗
mand ahnete, mit einem Worte der Republik Venedig. Die heutigen Dan—
doli sind österreichische Schiffscapitäne. Es war der eigentliche Sitz der
Staatsgeheimnisse; die Staatsinquisitoren Venedigs waren Meister in
der Kunst den Publicitätsteufel, wie ein schweizerischer Staatsmann die
Deffentlichkeit über vaterländische Angelegenheiten nannte, zu bannen )“

*) Wir erlauben uns noch zu erwähnen: Etwas an meine Freunde und an meine Feinde,
oon H. Escher, Verfasser der species facti, in der Keller'schen Untersuchungssache. 1827.
Beitrag zur Statistik der Preßjustiz im K. Zürich. 1836. Bertheidigung des Regierungsrath
Fscher von Zürich gegen die Klage des Regierunasrathes von Bern. 1837.