—36 Die formale Politik oder Verfassungslehre.
würde. Dann waͤre zweitens zu wünschen, daß die Zersplitterung der Haupt—
fächer in eine große Zahl von Collegien und die Ueberladung derselben mit un⸗
oraktischem Beiwerk wirksam verhütet und eben dadurch den Studirenden die
Möglichkeit gewährt würde, neben ihrem Specialfache sich die allgemeine Bil—
dung zu erwerben. Jene Zersplitterung und Ueberladung scheint die Folge
davon zu sein, daß an manchen Hochschulen die Zahl der Docenten für gewisse
Fächer zu groß ist und dieselben nur auf diese Weise sich Zuhörer verschaffen kön⸗
aen. Einsicht der Lectionskataloge wird dieses verständlich machen.
ad 4 geben wir zu, daß auf der Universttät als einer Anstalt für Wissen⸗
schaft in der höchsten Bedeutung des Wortes und für Studirende, bei welchen
in der Regel Verstandesreife vorausgesetzt wird, der Unterricht in der
Form des Vortrages ertheilt und die Studirenden nicht wie auf den Schul—⸗
bänken behandelt werden sollen. Auch in den Hörsälen der französischen Facul—
täten wird auf gleiche Weise docirt, und viele französische Studenten besuchen
die Vorlesungen noch weniger regelmäßig, sind noch weniger fleißig im Excerpi⸗
cen, in der Präparation und Repetition als die Deutschen, und bei den perio—
dischen Prüfungen unterläuft viel Charlatanerie. Aber wir halten dafür, daß
auch in dieser Hinsicht der akademischen Behörde das Recht und die Pflicht zu⸗
käme, besonders auf den Wunsch von Eltern und Vormündern, theils den regel⸗
näßigen Besuch der Collegien genauer zu beaufsichtigen, theils dieselben zum
Besuche von besondern Examinatorien und Repetitorien anzuhalten. Wir
muthen der akademischen Weisheit nicht zu, mit Sokratischer Einfalt und geisti—
ger Entbindungskunst die Zuhörer dahin zu führen, daß sie die Wissenschaft aus
sich selbst entwickeln; aber das geeignete Mittel, die Faulheit eines passiven
Anhörens oder Nachschreibens zu überwinden und die eigene Geistesthätigkeit
und selbstständiges Forschen anzuregen, scheint uns in Aufgaben zu schriftlicher
Beantwortung zu liegen; dieses System kann je nach den verschiedenen Kate—
Jorieen und den Fähigkeiten der Studenten theils facultativ theils obligatorisch
angewendet werden. Den am meisten vorgeschrittenen und effectiv verstandes—
ceifen wäre frei zu stellen, für gewisse Preisaufgaben höherer Art zu concurriren;
den minder vorgerückten und befähigten wäre die Beantwortung passender Auf⸗
gaben immerhin freizustellen, aber der Versuch dieselben zu lösen durch mäßige
Prämien oder ehrenvolle Zeugnisse zu ermuntern; endlich könnte auf den
Wunsch von Eltern oder Vormündern eine Nöthigung eintreten.

Schließlich halten wir dafür, es läge im Interesse der Ehre der Universi⸗
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das Consilium abéundi Diejenigen zu entfernen, welche überall nicht studiren,
sondern bloß den Namen von Akademikern mißbrauchen, um die akademische
Freiheit und Privilegien zu genießen, sich in die Gesellschaft der wahren Stu—