7. Allgemeiner Theil der Verfassungslehre. 121
sieht in welche Wideuprüche eine scholastische Theorie einen edeln Mann ver—
wickelt.

322. Von dem Einflusse des gibietsumfanges, der Vebölkerung und der wirthschaftsichen
 Verhältnisse der Stauten auf die Verfassungsnolsitiß.

Rousseæau, Contr. soc. III. 1. »II n'y a qu'un hon gouvernement
dans un état: mais comme millé évenemens peuvent changer les rapports
d'un peuple, non seulement diffötrens gouvernemens peuvent étre bons à
di vors peuples, mais au mêmeé peuple en difféerens temps. « III. 8S. »Que
loute forme de gouvernement n'est pas propre à tout pays. La liberté
m'étant pas un fruit de tous les climats n'est pas à la portée de tous les
peuples. Plus on médite ce principe établi par Montesquieu, plus on en
sent la vérité; plus on le conteste plus on donne occasion de l'établir par
de nouvelles preuves. « III. 4. »Onta de tout temps beaucoup disputé sur
la meilloure forme de gouvernement, sans considérer que chacune d'elles
28t la meilleure en certains cas et la pire en d'autres. «

i. Einfluß der Größe des Gebietsumfanges und der Bevölkerung.
Rousseau (Contr. soc. III. 1. u. 2.) beweist mit Sätzen der Mathe—
matik und der Psychologie, daß in gleichem Verhältnisse wie der Gebietsum—
fang und die Bevölkerung größer ist, die Regierung in wenigere Hände con⸗
rentrirt werden muß. Die Staatsgewalt, als bloße Macht, ist stets gleich der
Macht des Staates selbst, über welche die Regierung disponirt und welche (zwar
aicht in genauem Verhältniß) größer ist in einem Staate von größerem Gebiete
und größerer Bevölkerung; diese Macht ist das Mittel, um das Volk als Ge—
sammtheit der Unterthanen zu beherrschen. Sie wächst aber nicht in gleichem
Verhältniß wie das zu beherrschende Volk. Die bloße Macht an sich ist
aber noch nicht die sthätige, wirksame) Staatsgewalt; sie muß durch die
Energie des Willens in Thätigkeit gesetzt werden. Der Wille der Regie—
rung ist um so energischer, je kleiner die Zahl der herrschenden Personen. In
einer Versammlung, welche regiert, hat jedes Mitglied derselben sein indivi⸗
duelles Interesse und Meinung, durch welche die Energie des Gesammtwillens
zeschwächt wird; in einem Einzelherrscher ist die Energie des Willens am
Jrößten, weil die individuelle und die öffentliche Richtung des Willens identisch
sind. In der reinen Demokratie ist die Staatsgewalt am schwächsten, weil jeder
Bürger als Individnum einen geringen Antheil an der Macht und an dem
Besammtinteresse hat, gegen welchen sein Privatinteresse weit ͤberwiegt. Je
größer also Gebiet und Bevölkerung sind, desto mehr muß die Staatsgewalt in
wenigere Hände concentrirt werden. Dies ist um so nothwendiger, als der