124 Die formalbe Politikoder Versassungslehre.
eine Versammlung von 816 Mitgliedern gebildet hätte. Der weisere Antrag,
welcher 1: 70,000 vorschlug, hätte jene Zahl auf 576 reducirt. In Wirklich—
keit traten den 18. Mai 1848 ungefähr 400 Mitglieder zusammen. Man weiß,
wie stürmisch es in dieser Versammlung, welche eine bedeutende Zahl der ach⸗
ungswerthesten und einsichtsvollsten Maͤnner zählte, herging. Freilich war sie
mitten in der heftigsten revolutionären Aufregung gewählt worden und die
ertremsten Revolutionsmänner überwältigten die gemäßigten Liberalen, von
welchen viele den Forderungen der Massen zuviel Rechnung trugen, theils um
nicht allen Einfluß zu verlieren, theils um sich auf die Massen gegen die ge⸗
fürchtete Reaction und gegen die renitenten Regierungen zu stützen. Ueberhaupt
war die Stellung jener Versammlung keine normale; die Zahl von 400 wäre
an sich nicht absolut nachtheilig gewesen. Der preußische Reichstag, welcher
am 22. Mai 1848 zusammentrat „zur Vereinbarung der preußischen Staatsver⸗
fassung“ zählte etwas über 400 Mitglieder. Die Umstände unter welchen er
zewählt wurde, seine Zusammensetzung, seine problematische Stellung waren
zanz die gleichen wie beim Frankfurter Vorparlament; daher kann aus dem
Verlauf desselben ebensowenig über das Zahlenverhältniß gefolgert werden.
Der österreichische Reichstag, welcher am 22. Juli gleichen Jahres eröffnet
wurde, zählte nicht völlig 300 Mitglieder; aber er wuͤrde mitten in einer Re⸗
bolution gewählt und zur Thätigkeit berufen, als bereits alle gesetzliche Ord⸗
aung aufgelöst war und discutirte unter dem Einflusse der revolutionären Par—
hei und Angesichts der ungarischen Insurrection. Nach der Frankfurter Reichs⸗
oerfassung sollte je auf 100,000 Seelen oder auf eine Bruchzahl von 50—
100,000 ein Abgeordneter erwählt werden, was eine Versammlung von bei—
äufig 400 Mitgliedern gestellt hätte. Die schweizerische Bundesverfafsung for—⸗
dert für den Nativnalrath auf je 20, 000 Seelen oder eine Bruchzahl von 10 —
20,000 ein Mitglied. In den Cantonen mit repräsentativer Verfassung wird
durchschnittlich auf 1000 Seelen 1 Cantonsrathsglied gewählt. In diesem
tarken Contingent glaubt man eine Widerstandskraft gegen die absolute De—
mokratie zu finden, was jedoch schon mehrmals sich als illusorisch gezeigt hat.
Wenn in dem constitutionellen Frankreich beiläufig auf 700 Wahlherrn, auf
11,000 Activbürger, auf 70,000 Seelen1 Mitglied gewählt würde, so be—
ämen wir für die Schweiz nach gleichem Verhältniß eine Versammlung von
oloß etwa 35 Mitgliedern. Es ist wohl zu präsumiren, daß dort (auf 70,000
Seelen) sich mehr ausgezeichnete Capacitäten und Notabilitäten finden werden;
in der Schweiz dagegen, wo die Wahlen unter dem Einflusse einer Local⸗Co—
erie stehen, wird der persönliche Werth um so weniger die Wahlen bestimmen.
In der Wirklichkeit aber kommen außer den Zahlenverhältnisfen noch andere
Factoren ins Spiel. In einem großen Einheitsstaate, wo die Mehrzahl der
Wähler die Candidaten nicht kennt und wegen des unbedeutenden Werthes der