126 Die formale Politik oder Verfassungslehre.

23. II. Einfluß der wirthschaftlichen Verhältnisse auf die Verfassung.
Alle irgend verständigen Publicisten sind darüber einig, daß die Cultur⸗
tufe eines Volkes die für dasselbe mögliche und ersprießliche Verfafsung bedingt,
daß die Cultur einerseits durch die natürlichen Anlagen des Volkes, anderseits
zurch dessen Wohlstand bestimmt wird. Das Product der wirthschaftlichen Thä—
iigkeit eines Volkes muß vor Allem verwendet werden zu Befriedigung der in⸗
dividuellen Bedürfnisse erster Nothwendigkeit Mahrung, Kleidung, Wohnung
aach den klimatischen Erfordernissen). Erst ein Mehrertrag (das reine Natio—
naleinkommen, produit net) kann verwendet werden theils für Luxus, theils
für gemeinnützige Zwecke. Die relative Größe dieses Reinertrages wird durch
oerschiedene Factoren bestimmt: a) Lage und Beschaffenheit des Landes, b) die
aatürlichen Anlagen des Volkes für productive Thätigkeit, c) das materielle
und geistige Capital, welche in geometrischer Progresston steigen können, d) die
auf Vertheilung des Productes einwirkenden socialen Verhältnisse.
„Der Staatsorganismus“, sagt Rousseau (Contr. soc. III. 8.) „ist ein
Wesen, welches seiner Natur nach bloß consumirt und keine wirthschaftlichen
materiellen) Güter lunmittelbar) producitt; aus welchen Mitteln sollte der
Staat seinen Consum bestreiten als aus dem Producte der wirthschaftlichen
Thätigkeit seiner Mitglieder, welches vorschießt über ihre individuellen Bedürf—
nisse. Ohne solchen Reinertrag ist ein Staatswesen gar nicht möglich; derselbe
ist aber sehr verschieden, in einigen Ländern sehr bedeutend, in andern gering,
null..... Auf der andern Seite verschlingen manche Regierungen mehr als
andere; die Beiträge der Einzelnen (die Steuern) sind mehr oder weniger
drückend. Es kommt nicht so sehr auf die Größe der Steuekn an, als auf die
Verwendung; kommt diese direct Denjenigen zu gut, welche sie zahlen, oder
dließt das Gezahlte in kurzer Zeit ihnen wieder zu, so hat die Größe der Steuern
aicht viel zu bedeuten; das Volk ist nicht gedrückt, die Staatscasse gut versehen.
Wenn hingegen der Ertrag der Steuern, mögen diese noch so gering sein, den
Steuerpflichtigen auf immer entzogen wird, so müssen sie zuletzt erschöpft wer⸗
den; der Staat ist immer arm, das Volk im Elend. In der Demokratie wird
das Volk am wenigsten belastet, schon mehr in der Aristokratie, am größten ist
die Steuerlast in der Monarchie*). Daraus folgt, daß die Monarchie nur für
reiche Nationen paßt, die Aristokratie für Staaten von mittlerem Wohlstand
und Umfang, die Demokratie für kleine und arme. In freien Staaten wird
das öffentliche Einkommen in seiner Totalität zum gemeinen Nutzen verwendet,
in den Monarchieen und Aristokratieen bereichert sich die Staatsgewalt auf

*) Es ließen sich über diese Theorie Rousseau's manche kritische Detailbemerkungen ma—
hen. Aber die Hauptaedanken, worauf es hier ankommt, sind richtig.