132 Die formale Politik oder Verfassungslehre.
» Si resum atque Imperatorum animi virtus in pace ita ut in bello
valeret, aequabilius atque constantius sess res humanae habérent, neque
aliud alio ferri neque mutari atque misceri omnia gerneres. Nam impecium
 facile bis artibus retinetur, quibus initio partum est. Verum ubi
pro lahore desidia, pro continentia et aequitate lubido atque superbis
invasere, fortuna simul cum morihus immutatur. Ita imperium semper
ad optumum quemque à minus hono transfertur. « Sallust. Catil. 2.
Das Gediegenste und Tiefgedachteste sagt Aristoteles; diese Sätze
fsind es wohl werth, daß wir unsere Leser noch einmal mit dem Originaltext
zehelligen:
det cν ι_α_ ν ιονσαν ειαιν νιο οιιοιιοαν α
uéon v; ιαισ eνον ι ανεν Vαενα. Wenn ein Staat dauerhaften
Bestand haben soll, so müssen alle Clafsen mit ihrer Stellung zufrieden sein.“
Arist. Pol. II. 6.)
„Die Verfassung muß so eingerichtet sein, daß die der Macht und Kraft
nach überwiegende Classe der Staatsbürger dieselbe ihrem Interesse aemäß fin—
det.“ (IV. 10. VI. 3.)
„Aufstände entstehen oft aus unbedeutenden Veranlassungen; aber die
Gegenstände, um welche gekämpft wird, sind nicht unbedeutend. Namentlich
ind Streitigkeiten, welche unter den Großen zuweilen aus geringfügigen Ur—
achen ausbrechen, sehr gefährlich für das Ganze. Jede Parthei sucht eine Un—
derstützung bei dem Volke und die Leidenschaften Einzelner muß die Gesammt—
heit büßen. Es ist daher nothwendig solchen Feindschaften so schnell wie
möglich ein Ziel zu setzen.“ (V. 3.)
„Diejenige Classe oder Abtheilung eines Volkes, welche dem Staate zur
Macht verholfen hat, erregt gewöhnlich Entzweiung, sei es, daß der Neid die
Ehre nicht ertragen kann, welche derselben zu Theil wird, oder daß sie sich über⸗
hebt und Anerkennung ihrer Verdienste verlangt.“ (Ebend.
„Am ehesten bricht Entzweiung aus, wenn die beiden Extreme, die Rei—
chen und die Besttzlosen, sich an Macht ziemlich gleich sind und keine Mittel—
parthei den Conflict hindert; wenn hingegen die eine Parthei der andern
entschieden überlegen ist, so wird dieselbe sich nicht getrauen die Ruhe zu stören.
Wenn der Schwerpunkt des Staates im Mittelstande liegt, so ist es möglich
eine gute und dauerhafte Verfassung zu gründen; jedenfalls muß der Mittel—
stand in die Stellung gebracht werden, daß er zwischen den Extremen vermit—
seln kann.“ IV. 10.)
„Wenn eine Verfassung weise organifirt ist, so darf keine Verfassungsver—
letzung geduldet werden, so unbedeutend sie an sich scheinen mag. Denn wie
sfleine Ausgaben eine Oekonomie zerrütten, wenn sie sich oft wiederholen, so
schleicht sich in der Verfassung nach und nach das Verderben ein, wenn den