7. Allgemeiner Theil der Verfassungslehre. 133
Anfängen nicht sorgfältig gewehrt wird. . ... Man soll sich nicht auf die
Künsteleien verlassen, durch welche dem Volke Staub in die Augen gestreut
werden soll; denn die Täuschung entlarvt sich durch die Werke. — In Demo—
kratieen, wo das Volk die gesetzgebende Gewalt ausübt, handeln die Demago⸗
gen verkehrt, indem sie durch Bedrückung der Wohlhabenden den Staat ent⸗
zweien; die wahren Freunde der Demokratie sollten im Gegentheil beständig
die Wohlhabenden in Schutz nehmen, wenn sie die Verfassung conserviren
wollen. In der Aristokratie muß die privilegirte Classe sich hüten ihre Vorrechte
zu weit auszudehnen und das Volk zu reizen.“ (IV. 10.)
Die Monarchie conservirt sich durch Beschränkung der monarchischen Ge⸗
walt; je beschränkter die Befugnisse derselben, desto längere Zeit wird ste sich
behaupten. Denn die Monarchen, weniger gewaltthätig und in ihrer Lebens⸗
weise den Bürgern mehr gleich, werden weniger beneidet. Der spartanische
Konig Theopompos schränkte freiwillig die königliche Gewalt ein, durch ver⸗
schiedene Institution, insbesondere durch Einführung des Ephorats. Als ihm
seine Gemahlin vorwarf, es sei eine Schande, daß er seinen Söhnen eine ge⸗
ringere Gewalt hinterlasse, als er von seinen Vorfahren ererbt habe, gab er
ur Antwort: weit gefehlt; denn ich hinterlasse ihnen eine dauerhaftere Ge⸗
walt.“ (IV. 9.)
Der Esprit des Lois ist in aller Händen und es ist daher nicht erlaubt
Auszüge aus demselben zu bringen.
Dürfen wir den Lehren großer Geister nach unsern geringen Kräften noch
Einiges beifügen, so mögen folgende Sätze hier Platz finden:
1) Die Staatsgewalt muß eine reelle Gewalt, d. h. eine Kraft
sein, welche vermag die individuellen Willen den Forderungen der Gesammt⸗
heit zu unterwerfen, verbunden mit dem Willen dazu. Die bloße Idee des
Besammtwohls und der sittlichen Pflicht, demselben die individuellen In⸗
teressen zu unterordnen, vermag nicht die staatliche Ordnung zu erhalten; eine
solche Ideokratie ist unmöglich nach den Gesetzen der menschlichen Natur.
Es ist daher, um den staatlichen Organismus zu conserviren, nothwendig die
hiezu erforderlichen Coercitivmittel in Bereitschaft zu halten und nöthigen⸗
alls wirksam zu verwenden. Oderint dum metuant ist — in diesem Sinne
— eine richtige Maxime. Furcht, Respect ist unentbehrlich. Man schmeichelt
den Regierungen mit dem Rathe, sich auf die Liebe der Unterthanen zu stützen.
Dieses ist eine schoͤne Zugabe; sie verstärkt die physische Macht und erspart in
oielen Fällen die bedauerliche Nothwendigkeit, fie in Anwendung zu bringen,
aber besonders dann, wenn man weiß, daß diese Macht und der nöthige Wille
davon nöthigenfalls Gebrauch zu machen, vorhanden ist. Man weiß, welche
Maximen Napoleon seinen Brüdern und seinem Adoptiv-Sohn einschärfte.
Die Staatsgewalt Regierung) behauptet ihre Selbststaäͤndigkeit, wenn