134 Die formale Polhitik oder Verfassungslehre.
ie besorgt ist sich durch guten Haushalt stets die bereiten finanziellen Mittel
der Staatsverwaltung zu sichern, ohne die Unterthanen empfindlich zu drücken
und auf ungesetzliche Weise außerordentliche Subsidien zu erzwingen oder bank⸗
brüchig zu werden. Die nächsten Ursachen der französischen Revolution sind ein
chlagendes Beispiel, wie weit eine Regierung durch finanzielle Nothstände ge⸗
hracht werden kann. Andere große Staaten leiden an Marasmus als Folge
inanzieller Verlegenheiten. Man kann einwenden, daß die englische Staats⸗
chuld eine große Zahl der Staatsbürger zwingt conservativ zu sein. Aber die—
ses Phänomen ist die Wirkung eigenthümlicher Verhältnisse und der Gewißheit,
daß hinreichende Finanzquellen vorhanden sind. Das Wagniß oder der Leicht⸗
sinn, welcher in Frankreich diese Politik nachahmen will, wird mit einer Kata—
trophe endigen. Wenn eine Regierung nebst der physischen Macht auch finan⸗
zielle Selbststäͤndigkeit besitzt, so bedarf sie nur der Festigkeit des Willens, um
Declamationen der Umsturzparthei zu verachten, wenn das Volk nicht reelle
Ursache der Unzufriedenheit hat).
3) Während die äußere Form des Staatsorganismus dieselbe bleibt, än⸗
dern sich oft unbemerkt die socialen Verhältnisse durch die innere Entwickelung
und durch die Wechselwirkung der neben einander bestehenden Nationen. Durch
diese Aenderung der Substanz stirbt die äußere Form ab wie die Rinde eines
Baumes. Eine weise Regierung wird dann die Nothwendigkeit einsehen, durch
Reformen rechtzeitig ohne Erschütterung das staatliche Gebäude zu erhal⸗
ten. Aber wenn die Unzufriedenheit mit dem Bestehenden übermächtig gewor⸗
den ist, wenn der Sturm braust, dann erweisen sich theilweise Concessio⸗
nen meist verderblich, weil sie als Zeichen der Schwäche ausgelegt werden und
die Umsturzparthei, welche dann mit dem früher Verlangten nicht mehr zufrie⸗
den ist, ermuthigen ihre Forderungen immer höher zu steigern. Unter solchen
Umständen bleibt die Wahl, entweder alle Kraft der Staatsgewalt — wenn
solche vorhanden ist — zusammen zu nehmen und Widerstand zu leisten, oder
für den Augenblick nachzugeben und den günstigen Zeitvunkt der Reaction, wel—
cher gewöhnlich eintritt, abzuwarten.
q) Divide et impera ist eine Maxime der Politik in auswärtigen Angele⸗
genheiten; sie findet aber ihre Anwendung auch auf die innern Rerhälinisse

*) Ludwig XI., Heinrich IV. mit seinem Sully, waren sorgfältig für ihren Staats—
haus halt besorgt; Friedrich der Große war durch die von seinem Vater gesammelten Schaͤtze
in den Stand gesetzt, Preußen zu heben. Napoleon widmete dem Finanzwesen eben so viel
Aufmerksamkeit als der Armee; sein Gegner Pitt war einer der größten Finanzmänner. Die
steten Finanzverlegenheiten der Habsburger Folge zu weitausgreifender Herrschsucht), waren
die Hauptursache, daß sie mit großen militärischen Kraͤften nicht mehr ausrichteten. Nicht auf
die letzten 80 Jahre beziehen wir den Vorwurf; aber die spätere Noth war eine Folge der
frühern selbst verschuldeten. Finanznoth führte Karl J. in Enaland zum Unteraana.