Achtes Buch.

Die Monarchie.

J. Allgemeines.

L Definition der Monarchie.
Die Definition der Monarchie ist schwierig; wenn Monarchie
Fürstenthum) auf Herrschaft eines Einzelnen Einzelherrschaft) hinweist, wie
es das Wort selbst ausdrückt, so ist es dagegen schwierig den Begriff der Herr⸗
schaft, welche diesem Einzelnen zugeschrieben wird, so zu bezeichnen und zu be⸗
ttimmen, daß das Genus der Monarchie alle diejenigen Staatsformen in sich
begreift, welche man nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauche unter die Mo—
narchieen zählt und bei der Aristotelischen, hier adoptirten Trichotomie als
Monarchieen betrachten muß, und anderseits das Kriterium gegeben sei zur
Unterscheidung der Monarchie von solchen republikanischen Verfassungen oder
Tonföderationen, an deren Spitze ein Einzelbeamter steht. Sehr mangelhaft
ist die Definition, welche man bei Montes quieu, Espr. d. LL. II. 1. fin⸗
det: »le gouvernement républicain est celui ou le peuple en corps ou seuemont
 une partie du peuple aà la souveraine puissance; le monarehique
 est celui ou un seul gouverne, mais par des lois fixes et
btablies, au lieu que dans le des potique un seul sans loi et sans
cèglo entraine tout par sa volonté et par ses caprices.« — Wir stoßen uns
nicht daran, daß der Ausdruck gouvérnoé selbst wieder eine Definition erfor⸗
dern könnte; denn nach dem Zusammenhang der ganzen Stelle ist er gleichbe⸗
deutend ou unseula lasouveraine puissanoe; aber mit Recht wird
bemerkt, daß die Aristokratie und Demokratie (oder vielmehr Oligarchie und
Ochlokratie) ebenfalls despotisch sind, wenn der Souverän formell durch
keine Gesetze gebunden ist, oder sich durch keine Gesetze binden läßt, wenn er
materiell die Souveränität über die rechtmäßigen Schranken der Staatsgewalt
ausdehnt oder die Staatsgewalt nicht im Interesse des Gesammtwohles an⸗
wendet, sondern dieselbe zu Befriedigung seines Sonderinteresses oder seiner
Leidenschaften mißbrauchtz daß daher die Despotie eines Fürsten sich nicht
generisch von der Einzelherrschaft (Monarchie) unterscheiden lasse, daß die von