—140 Die formale Politik oder Verfafsungslehre.
laäͤngliche Feldherrnwürde nennen. Ursprünglich regierten diese Könige sowohl
zu Hause als im Felde und übten das Richteramt; später aber wurde ihre Ge⸗
walt immer mehr beschränkt theils durch freiwilligen, theils durch abgedrunge⸗
nen Verzicht. — Eine zweite Gattung ist das erbliche Königthum der heroischen
Zeiten, erworben durch ausgezeichnete Verdienste der ersten Stifter im Kriege
oder im Frieden, hierauf von den Beherrschten als erblich und gesetzlich aner⸗
kannt. Diese Könige besaßen außer der Feldherrngewalt und dem Rechte zu
opfern auch das Richteramt. — Eine dritte Gattung findet statt bei barbari—
schen Nationen; sie ist königlich, insofern als die Monarchie erblich und von
den Unterthanen als gesetzlich anerkannt ist; die Gewalt des Monarchen aber
ist eine unbeschränkte Herrschaft, wie in der Zwingherrschaft. — Dann gibt es
eine Willkürherrschaft urαννiç, wo die Herrscher, Aisümneten genannt, sei
es auf Lebenszeit oder auf eine bestimmte Amtsdauer, von den Bürgern ge⸗
wählt werden. — Die fünfte Gattung endlich, welche das gerade Gegentheil
des Königthums und die Tyrannei in der strengsten Bedeutung des Wortes
ist, findet da statt, wo der Herrscher das Land und Volk als sein Eigenthum in
seinem Sonderinteresse ausbeutet.
Die Charakterzüge und Maximen der hier von Aristoteles bezeichneten
Tyrannei im engern Sinne findet man in dessen Polit. V. 9. in Macchia⸗
oell's Principo; — Nicetas, Hist. de Manuel Comnône. Lib. IV. c. 6. —
Benj. Constant, De PEsprit de conquête — in den Geschichtswerken des Ta⸗
citus. Ludwig XIV. war neidisch auf seinen eigenen Sohn, seinen Enkel, Nef⸗
fen u. s. w. Siehe auch bei Mar-Aulay das Gebahren des dummbigotten
und frommhartherzigen Jakob's II. Eine chargirte Schilderung gibt Alfieri
oon der Tyrannei, deutsch mit Vorwort und Anmerkungen von Fennberg,
Mannheim 1846. Alfieri schrieb dieses Büchlein 1777 und verwechselt mit
der Tyrannei die absolute Monarchie, die ihm freilich nach dem Vorbilde des
schändlichen Hofes von Versailles und der italienischen Höfe von der schlechte—
sten Seite bekannt war. Sein ehrenhafter Charakter bürgt für seinen guten
Glauben und man findet in der Schrift auch manches sehr Wahre aus dem
Leben gegriffen; doch herrscht Ueberspannung im Ganzen.

R2. Genesis der Monarchie.
Sehr wahr sagt Rotteck (J62.): „Der natürlich sich darbietenden Ver—
muthung, daß die ide ale Urform des Staates, die Demokratie, auch in
der Wirklichkeit die älteste gewesen, widerspricht die Völkergeschichte, welche in
ihren Anfängen meist Monarchieen darstellt, aus deren Umwandlung erst
später Aristokratieen und Demokratieen entstehen; es erklärt sich leicht, wie im
Kindesalter der Völker, ehe diese zum deutlichen Bewußtsein ihrer gesell⸗