8. Die Monarchie. 141

schaftlichen Vereinigung gekommen waren, der Stammesälteste der angewachse⸗
aen Horde das patriarchalische Ansehen des ursprünglichen Familienvaters
erbte oder ein kühner Kriegsmann furchtsame Haufen unter das Joch brachte.
Allein auch ein weiter vorgeschrittenes Volk hätte aus vernünftigen Gründen
die monarchische Staatsform wählen können*). Die Einheit und der Nach—
druck der monarchischen Verwaltung, die Präsumtion, daß das wahre
Interesse eines weisen Erbfürsten identisch sei mit jenem des
Volkes, konnte dasselbe bestimmen; die Majestät des Einen durch den
Zufall der Geburt designirten verletzt die Eigenliebe der Unterthanen und die
bürgerliche Gleichheit weniger als die privilegirte Stellung eines Standes oder
einer Corporation. Allerdings ist die Wahlmonarchie mit großen Uebel⸗
tänden verbunden und die unbeschränkte Gewalt eines Erbfürsten führt den
Uebermuth leicht dazu Land und Volk als das sachliche Eigenthum des
Monarchen zu betrachten (wie dieses bei Ludwig XIV. der Fall war). Eine
folche Patrimonialmonarchie ist unvertraͤglich mit dem Rechtsbewußtsein der
Begenwart und dem Selbstbewußtsein cultivirter Nationen. Dagegen kann
oom Standpunkte des positiven geschichtlichen) Rechtes gezeigt werden, daß in
nanchen Gebieten die Landeshoheit als Regierungsrecht und der Besitz gewis⸗
ser Domänen und Nutzungen auf privatrechtlichen Erwerb gegründet war; ein
Patrimonialstaat in diesem Sinne, welcher die Persoönlichkeit der Staatsbürger
— ausschließt, widerstreitet nicht dem Begriffe des
Rechtsstaates und kann als eine Stütze des monarchischen Princips betrachtet
werden. Jene Ueberhebung der unumschränkten Monaͤrchie veranlaßte Kämpfe,
Beschraänkung der königlichen Gewalt durch Landstände oder Volksausschüsse
repräsentative Monarchie) oder Versuche die republikanische Verfassung einzu⸗
führen. Die Erfahrung hat aber bestätigt, was sich von vornherein erkennen
läßt, daß die republikanische Staatsform nur für Staaten von mäßigem Ge⸗
bietsumfang und Nationen, welche seit Jahrhunderten dazu erzogen und heran⸗
gereift sind (wie die Schweiz), oder für ganz eigenthümliche Verhältnisse, wie
in Nordamerika, wo sie Früchte nicht der besten Art erzeugt hat, ausführbar ist.
Dagegen hat in den größern Staaten Europa's der Versuch aus verschiedenen
Ursachen nur zur Auflösung und Anarchie und dann aus dieser wieder zur un⸗
amschraͤnkten Gewaltherrschaft eines Protectors oder Imperators geführt. Der
Kreislauf, welcher sich in der römischen Geschichte vollendete, hat sich auch in
der Neuzeit wiederholt. Nicht nur mangeln die republikanischen Sitten, Ge⸗
wohnheiten, Tugenden, sondern es stellen sich positive Hindernisse entgegen,

) Wir lassen die archäologischen Hypothesen und Andeutungen bei Sachse und Schmitt⸗
zenner dahin gestellt, und noch weniger moͤchten wir uns den Kopf zerbrechen über die socialen
Zustäͤnde e Rac der vorgeschichtlichen Bewohner der Pfahlbauten an den Seen und
Flüssen von Mittelenropa.

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