142 Die formale Politik oder Verfassungslehre.
der Nationalcharakter, die Ungleichheit des Vermögens, die Gewohnheit von
der Staatsgewalt die Fürsorge für alle Interessen zu erwarten und zu fordern,
der Kampf der in ihren Interessen und Prätensionen entgegengesetzten Classen
und Stände, die Nothwendigkeit eines stehenden Heeres, um die Selbststän—
digkeit des Staates und die ihm gebührende Machtstellung zu behaupten. Es
liegt daher im Interesse der Völker dem Mißbrauche der monarchischen Gewalt
Schranken zu setzen, zugleich aber das monarchische Princip sorgfältig zu ach—
ten, damit nicht Anarchie entstehe und aus dieser der Despotismus erwaächse.

3. Die Idee des Rönigthums.
S. Buch VII. 8 21.)

R. Stein, Das Königthum, die Republik und die Souveränität der industriellen Gesell—
schaft in Frankreich seit der Februarrevolution 1848. Leipz. 1880. (Auch unter dem Titel:
Beschichte der socialen Bewegung in Frankreich. III. Bd.)

Stein construirt die Idee des Königthums, indem er von dem Gesetze
zusgeht, nach welchem sich in der industriellen Periode die politischen Ereig—
nisse mit Nothwendigkeit aus der Natur der Gesellschaft entwickeln, indem er
anter der Gesellschaft nur das Verhältniß der Besitzer und der Nichtbesitzer und
die Production industrieller Güter versteht. Diese Idee und dieses Gesetz sind
jedenfalls nicht für alle Perioden der Geschichte gültig. Es hat frühere Zeiten
gegeben, in welchen die Gesellschaft in dieser Bedeutung nicht das dominirende
in der politischen Welt war, und es ist ungewiß ob dieses Verhältniß in Zu⸗
kunft fortdauern wird. Außerdem ist ein solches System, so objectiv es ist, doch
auch für die Gegenwart einseitig und daher in vielen Fällen trüglich. Einer—
seits gibt es denn doch auch in der Gegenwart außer den Interessen des Capi⸗
jals und der Gewerbe noch andere Gegensätze und Kräfte, welche ebenfalls
mächtigen Einfluß auf den Gang der politischen Ereignisse üben; anderseits ist
die Theorie, welche die Geschichte ganz auf sachliche Gesetze zurückführt, falsch,
weil sie die Acte der menschlichen Willensfreiheit, welche, wenn auch nicht ab⸗
solut frei im transcendentalen Sinne, doch durch die unendliche Verschiedenheit
der individuellen Organisationen und der zufälligen Einwirkungen bedingt sind
und nicht in dem Durchschnitts menschen (nomme moyoen Quetelet's)
aufgehen, und die nicht zu läugnende Causalität zufälliger Umstände nicht in
Rechnung bringt. Aber immerhin ist die Einwirkung der Gesetze der industriel⸗
ien Gesellschaft auf die politischen Ereignisse der Gegenwart ein Hauptfactor,
und die von Stein daran geknüpfte Idee des Königthums, welche noch
mehr als diesen Inhalt hat von großer Bedeutung für die Lehre von der Mo—
narchie, indem sie die Nothwendigkeit, die hohe Stellung und die Aufgabe
desselben ins Licht setzt und die Kämpfe erklärt, welche sie zu bestehen hat und