8. Die Monarchie.
»wige. Die innern Zustände der Gesellschaft sind der Veränderung GBewegung,
Leben) unterworfen. Die untere Classe erhebt sich auf das Niveau der früher
herrschenden oder über dasselbe, und nun wird die Stellung des der früher
herrschend gewesenen Classe dienstbaren Königthums eine verkehrte; die Für⸗
sten werden nunmehr die Vertheidiger der Herrschaft der alten
herrschenden Classez die Angriffe der niedern Classe auf dieselbe gelten
aun als Angriff auf den Staat selber und das Königthum. Das Königthum,
statt über den Classen der Gesellschaft zu stehen, wird selber Parthei. Aus
diesen Verhältnissen entspringt der Haß der Massen gegen das König—⸗
hum, der Republikanismus der bloßen Königslosigkeit, ge—
gründet auf das doppelte Gefühl, daß im Königthum die Herrschaft der obern
Classe personificirt und daß die wahre Pflicht des Königthums verletzt ist.
Dieser Republikanismus ist höchst gefährlich für die staatliche Ordnung über⸗
„aupt und für die königliche Individualität. Der zweite Fall, daß das König⸗
chum trotzdem, daß bereits eine herrschende und eine beherrschte Classe in der
Gesellschaft gebildet ist, die Staatsgewalt selbstständig handhaben will, setzt
ooraus, daß der Fürst sehr muthig und sehr klug sei; er wird die Beamten
elbst wählen, von sich abhängig erhalten und alle öffentlichen Angelegenheiten
selbst ordnen und vollziehen lassen. Dies ist die Bureaukratie. Dieselbe
zann nur da Platz finden, wo die herrschende Classe noch kein Organ ihres
öffentlichen Rechtes hat. Wo sie aber in der Volksvertretung ein
solches Organ hat und der Fürst nicht entschlossen oder mächtig genug ist dasselbe
zu vernichten, bleibt ihm nur übrig durch den Scheinconstitutiona—
lismus die Selbstständigkeit dieses Organs zu untergraben. Allein dieses
System birgt in sich einen verderblichen Irrthum, als ob die Staatsgewalt des
Fürsten durch Unterwerfung der Majorität der Vertretung die Gesellschaft selbst
bestegt hätte. Diese Täuschung kann unter Umständen eine Weile fortbestehen
and von der herrschenden Classe selbst begünstigt werden, wenn diese sich durch
die niedere Classe ernstlich bedroht sieht und in der Stärkung der Staatsgewalt
die Garantie der bestehenden gesellschaftlichen Ordnung erblickt. Allein diese
Connivenz ist mit der Erwartung verbunden, daß das Königthum mit ihr die
Staatsgewalt theile, ja mit der geheimen Hoffnung, dieselbe ganz an sich zu
bringen (das parlamentarische System). Wenn sie aber die Ueberzeugung ge⸗
winnt, daß der Fürst die Staatsgewalt für sich allein behalten und beide Classen
gleichmäßig beherrschen will, so entsteht — der gewonnenen Kammermehrheit
zum Trotz — eine heftige Opposition, welche zuerst nur eine Opposttion
gegen das zeitige Ministerium ist. Auf der einen Seite strebt die Gesellschaft
—DDVDDDD die Majoritäͤt in ihrem Sinne zu
gestalten; auf der andern Seite bildet sich uber den Kammerministerium
eine nicht verantwortliche Hofregierung Camarilla), und die öffentliche
Escher, Handb. d. prakt. Politik. II.

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