146 Die formale Politik oder Verfasfungélehre.
Theilnahme wendet sich von dem ab, was in der Kammer und durch das
Kammerministerium geschieht. Das Volk die Gesellschaft) überlegt sich als⸗
dann, ob die Vortheile, welche das Königthum bietet, oder die Nachtheile der
Ausschließung der herrschenden Gesellschaftsclasse überwiegen, und gelangt auf
diesem Wege dahin, in der Königslofigkeit die Erfüllung ihrer natür
ichen Stellung im Staate zu suchen. So muß es geschehen nach den Ge—
setzen der Natur der Gesellschaft.
Je entschiedener der nothwendige Gegensatz der socialen Classen im Volke
zum Bewußtsein gekommen ist, um so sicherer wird relativ das Königthum sein.
Denn die höhere Classe weiß, daß der Sturz des Königthums den Beginn des
ocialen Kampfes zur Folge hat. Allein sobald sie den entschiedenen Sieg des
Königthums über die Volksvertretung erkennt, wird sie sich entschließen sich mit
der niedern Classe gegen das Königthum zu verbünden, im Bewußtsein, daß
hinterher der sociale Kampf sich zu ihrem Vortheil entscheiden wird. Diese Ver⸗
bindung wird nicht eine ausdrückliche fein, sondern in der Uebereinstimmung
der Bewegungen bestehen, soweit diese gegen das Königthum gerichtet sind.
Königthum und Bureaukratie wird alsdann isolirt der ganzen Ge⸗
ellschaft feindlich gegenüber stehen, und die Möglichkeit seines Sieges von
iußerer Gewalt abhaͤngig machen müssen. Dem König steht das Heer als
ceiner Organismus des äußern Gehorsams zu Gebote, und er wird instinct⸗
mäßig dieses Heer vermehren und an sich ziehen. Dieses geschah als das Kö—
aigthum mit dem Adel im Kampfe war und wieder als es dem Capital
gegenüber stand. Hinwieder wird die Volksvertretung suchen durch Beschraͤn⸗
lkung der Geldmittel, Vereidung auf die Verfassung und analoge Maßregeln
dem König die Benutzung des Heeres zu schmaͤlern. Wo dies gelingt — wie
in England — ist der Sieg der Volksvertretung entschieden; wenn es nicht
gelingt, naht der äͤußere Kampf. Es ist aber Täuschung, wenn das König⸗
thum einen äußern Sieg gegen eine Empörung für entscheidend hält; denn der
Kampf muß sich mit Nothwendigkeit wiederholen, so lange es eine vom Königq⸗
hum unabhängige Gesellschaftsordnung gibt.
Als Mittel für das Königthum der Alternative zwischen beständigem
Kampfe und endlichem Sturze zu entgehen, kann dafselbe je nach Umständen
verschiedene macchiavellistische Systeme auf Kosten jeder bessern Entwickelung
in Anwendung bringen: 1) Verbündung mit den Grundherrn zu gänzlicher
Unterdrückung der Hörigen auf die Bedingung, daß jene auf die Staatsge⸗
walt gänzlich verzichten (der feudale Despotismus); 2) Unterstützung der
Nichtbesitzenden, um in ihnen ein Gegengewicht gegen die Besitzenden zu fin⸗
den Panem et oircenses); 3) allgemeine Demoralisation durch ein System
der Bestechung und Salarirung. Allein das Königthum täuscht sich oft wenn
es wähnt auf solche Weise die Gesellschaft desorganisirt oder unterworfen und