8. Die Monarchie.

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die Einzelnen isolirt zu haben, während doch die Existenz und die nothwendige
Tendenz der Classen fortbesteht und das dumpfe Schweigen eine falsche Sicher—
veit einflößt.
Das Königthum ist der natürliche Schützer der gesell—
schaftlich beherrschten Classe; der beherrschte Theil der Gesellschaft
vendet sich aus Instinct oder Bewußtsein an das Königthum als seinen no—
ürlichen Schutzherrn; eben deswegen ist das Königthum natürlich aufge—
sordert gegen die Tendenz der herrschenden Classe, welche für sich selbst
zu sorgen vermag und ohnehin hinreichenden Antheil an der Staatsgewalt
hat, für die Hebung der niedern, gesellschaftlich und staatlich unterworfenen
Classe zu sorgen. Es gibt keine höhere und lohnendere Mission, welche den
dauernden Dank und die aufopfernde Liebe des Volkes sichert. Der Thron
wird dadurch mit der Idee der allgemeinen Freiheit identifi—
nirt und befestigt. Die höhere Classe selbst muß es in ihrem Interesse fin—
den, daß der sociale Streit aufgehoben und der Vortheil des Ganzen beför—
dert wird.
Das wahre, mächtigste, dauerndste und geliebteste König—
thum ist das Königthum der gesellschaftlichen Reformen. Das
Königthum wird fortan entweder ein leerer Schatten oder eine Despotie wer—
den oder untergehen in Republik, wenn es nicht den sittlichen Muth hat ein
Königthum der socialen Reform zu werden.

84. Die Erbmonarchie; — die Majestät und Unverantwortlichkeit der Erbfürsten.
Wenn wir die Monarchie als die angemessene Staatsform für größere
Staaten bezeichnet haben, so ist dabei ausdrücklich oder stillschweigend auf die
Erbmonarchie Bezug genommen. Die Nachtheile der Wahlmonarchie
springen von selbst in die Augen und sind durch den Untergang der polnischen
Selbstständigkeit und die Auflösung des deutschen Reiches klar geworden. Die
Verwerflichkeit derselben wird von den entschiedensten Liberalen übereinstim—
mend ausgesprochen. (Kousseau, Contr. soc. Rotteck d62. Schmitt—
henner d134. S. 441.) Aber auch gegen die Erbmonarchie als solche erhe—
ben sich gewichtige Bedenken und es ist leicht dieselbe mit scheinbaren Gründen
oder beißendem Spotte anzufechten. Wenn man aber die Frage: ob Monarchie
Monokratie) oder Republik Polykratie), präcis stellen und die Streiter für
und wider mustern und richtig classificiren (tactisch ordnen) will, so muß man
anterscheiden. Die Erbmonarchie an sich ist nicht der Gegensatz der beschränkten
Monarchie (gemischten Verfassung), die Feinde des Absolutismus sind nicht
nothwendig Monarchomachen; hinwieder gab es berühmte Lehrer des tyran-—
nicidium, welche nicht die Monarchie als solche anfochten, aber behaupteten,

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