8. Die Monarchie.

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Behörden ausübt (e Roi en son Conseil, le Boi en son Parlament), so daß
Verfügungen, welche er ohne solche Berathung von seinem Privatcabinet aus
erläͤßt, wenn sie den Gesetzen widersprechen, als erschlichen und ungültig ange⸗
sehen werden. Diese Theorie und dieser Begriff der mongrehie légitime wurde
—DDDDD—
Zeitgenossen und noch unmittelbar vor der Revalution festgehalten von den
souveränen“ Corporationen und Provincialständen, wenn gleich auf der an—
—D— dahin gekom⸗
men war, alle Fundamentalgesetze, außer soweit sie der königlichen Gewalt
zünstig waren, und alle Beschränkungen derselben zu läugnen. Montes—
fuieu definirt ebenfalls die monarchie légitime im Sinne Bodin's, doch
ohne diesen Ausdruck zu gebrauchen: »le gouvernement oùu un seul gouverne
par des lois fondamentales, ou le prince est la source de tout pouvoir
ↄolitique et civil.« Liv. II. Chap. 4., scheint aber die Hoftheͤorie adoptirt zu
haben, wenn er den Unterschied zwischen König und Despoten in der douceur
des Fürsten, in der Schonung des point d'honneur setzt, obgleich er in andern
Stellen viel von den corporativen Rechten der Kirche und der Patrimonialge—
cichtsbarkeit hält. XII. Ch. 25 84. Siehe VIl. Buch. Einleit. 9 3. und die
daselbst citirte Literatur.
Aber von dieser objectiven Legitimität der Monarchie in dem angegebenen
Sinne ist hier nicht die Rede, sondern von dem Begriffe eines legitimen
Fürsten, d. h. des Fürsten durch Erbfolge, entgegengesetzt einerse its einem
Wahlfürsten oder überhaupt einer Staatsform, welche nicht auf Erblichkeit der
Staatsgewalt beruht, anderseits dem Usurpator (dem König de sacto).
Diese Idee der Legitimität manifestirt sich bei den entferntesten Völkern und zu
allen Zeiten. Die Merowingischen Rois fainéants durften von den Karolin—
gern nur behutsam und mit Approbation der Päbste beseitigt werden; hinwie—
der besaßen auch die letzten Karolinger noch eine große Anziehungskraft, welche
in ihrer Abstammung wurzelte. Der jetzige Beherrscher von Frankreich umgab
sich mit dem Nimbus einer Art Legitimität; indem er den Thron als Napo⸗
leon III. bestieg. Hatte doch Napoleon selbst ausgesprochen, die Behauptung
seines Thrones würde ihm leichter gewesen sein, wenn er nicht der Erste seines
Stammes gewesen wäre. Die Salbung durch den Pabst sollte die Legitimität
durch Abstammung ersetzen. Unter den Mahratten war noch in neuester Zeit
der Paishah ein Roi fainéant; die Nachkommen des Großmogul in Delhi
wurden als legitime Fürsten noch bis zu der letzten Insurrection formell mit
Achtung behandelt. In Japan hat der geistliche Kaiser eine ähnliche Titular—
gewalt.
Neben der Legitimität und geweihten Fürstenwürde gewisser Geschlechter,
welche bei den alten Deutschen und Skandinaviern scheint in hoher Achtung