164 Die formale Politik oder Verfassungslehre.
überwinden und dem sogenannten Dualismus eine parlamentarische Regierung,
wo nicht eine demokratische Verfassung zu substituiren. Man darf die Ursachen
dieser Erscheinung nicht in der Ferne suchen, da sie in menschlichen Schwach—
heiten und Leidenschaften nahe liegen und durch Erschlaffung der Disciplin be—
zJünstigt wurden. Bei Einigen ist es die Furcht vor der sogenannten öffentlichen
Meinung, der Tagespresse, und die Sucht Popularität zu erwerben, vielleicht
die Hoffnung durch dieses Mittel der Regierung zu imponiren und Beförde—
rung und persönliche Vortheile zu erlangen; bei Andern rhetorische Eitelkeit,
das Streben Effect zu machen, wozu blendende Theorieen und Schlagwörter
von unbestimmter Bedeutung das geeignete Mittel sind. Bei Ehrgeizigen und
Begabten wirkt die Aussicht auf eine glänzende Stellung in einer parlamenta—
rischen Verwaltung, bei Einigen vielleicht persönliche Rache oder Haß und
Neid gegen das verfehmte, Junkerthum“, bei Einigen Ueberzeugung, bei Vielen
die Neigung mit dem Strom zu schwimmen und die Scheu nach den ersten
Schritten sich durch Widerruf den Vorwurf der Schwäche, Charakterlosigkeit,
den Verdacht der Käuflichkeit zuzuziehen. Nicht nur kann die Monarchie und
Legitimität sich auf ein solches Beamtenthum nicht verlassen, sondern hat auch
noch den Haß auf ihre Schultern zu nehmen, welchen in vielen Staaten die
sogenannte Bureaukratie sich zugezogen hat. Von dieser werden wir im
Verfolge einläßlich sprechen.

86. Die Makrohiotik der erblichen Monarchie.

Selbstverständlich beziehen wir uns vorerst auf die Maximen der allge—
meinen Makrobiotik am Schlusse des VII. Buches und auf viele im J. Bde.
und in der Pars generalis des Il. Bds. so wie in den unmittelbar vorherge—
henden dð wegen des sachlichen Zusammenhanges aufgenommenen Bemerkun—
gen, die wir nicht wiederholen mögen, so wie auf weitere Bemerkungen, welche
mit den Specialitäten zu verknüpfen sind. Hier versuchen wir nach unsern
schwachen Kräften zur Lösung der schwierigen Aufgabe ein Schärfchen beizu—
ragen.
A. Der Träger des monarchischen Princips und der Legitimität ist dem
Begriffe nach die Person des Einzelherrschers und der Idee nach beruht
diese seine eminente Stellung auf eminenten Eigenschaften der Person, Weis—
heit, Gerechtigkeit, Tapferkeit, womit sich das der hohen Stellung angemessene
Aeußere — Würde mit Leutseligkeit — verbinden soll. Die Vorzüge oder
Mängel der die Monarchie repräsentirenden Person sind (wie 8 5. bemerkt ist)
bon höchster Wichtigkeit für das Ansehen des Fürstenthums. Da aber die Erb⸗
monarchie (der Zufall der Geburt) die persönlichen Eigenschaften, soweit sie
Gaben des Himmels sind, nicht bestimmen kann, so muß die äußerste Sorgfalt