166 Die formale Politik oder Verfassungslehre.

ttehenden Mittel, besonders in defensiver Stellung, ist nicht nur erlaubt, son⸗
dern Pflicht, wenn die Ueberzeugung vorhanden ist, daß die Wohlfahrt, viel⸗
leicht die Exiftenz des Staates durch die Erhaltung des monarchischen Princips
ʒedingt ist.
2) Das Königthum muß sich bestreben, die hohe Aufgabe, welche ihm
zurch seine Idee gestellt ist (F3.) nach Möglichkeit zu erfüllen.
3) Wer nicht wider uns ist, der ist für uns. Seid einfältig wie die Tau—
den, klug wie die Schlangen. Man darf von den Indifferenten, d. h. von der
mmensen Mehrheit der Passivbürger (Unterthanen) nicht eine Hingebung ver⸗
angen, wozu sie nicht den Muth, nicht hinreichende Motive haben. Man soll
sie nicht durch coercitive Mittel in das Lager der Feinde treiben und unter
Umständen Manches ignoriren (dissimuliren), damit ste ruhig bleiben oder sich
bon den eigentlichen Feinden trennen. Um so mehr wäre es thöricht eine Classe,
welche — sei es auch in eigenem Interesse — der Regierung zugethan ist, zu
verletzen, um Denjenigen Concessionen zu machen, welche keinen Dank dafür
wissen und ihre Forderungen immer weiter treiben. Damit ist nicht gesagt, daß
aicht Reformen, welche der Geist der Zeit fordert, welche dem Rechte und der
Billigkeit angemessen sind und viele Mißvergnügte befriedigen werden, anzu—
bahnen seien.
4) Wer nicht für uns ist, der ist wider uns. Diese Maxime ist besonders
ur Geltung zu bringen gegen Diejenigen, welche von der Regierung abhängig
iind, welche specielle Verpflichtung haben dieselbe zu unterstützen, in amtlicher
Stellung als nothwendige Organe, und persönlich, weil von ihnen mit Recht
das Beispiel der Unterthanstreue erwartet wird. Wenn sie sich feindlich zeigen,
so ist es Schwäche, die dem Ansehn der Regierung nur schadet, wenn sie ohne
die wichtigsten Beweggründe sich scheut alle gesetzlichen oder verfassungsmäßi—
gen Mittel in Anwendung zu bringen, um solche untreue Diener des Fürsten
der Monarchie, des Staates) ihre Abhängigkeit fühlen zu lassen, Andern zum
Exempel, sie von einer Stellung, wo sie nur schaden, zu entfernen und ihnen
den Proviant abzuschneiden. — Es gibt aber außerordentliche Umstände, wo
obige Maxime eine ausgedehntere Anwendung fordert, wenn die Krisis zum
Aeußersten kommt, oder wenn die Passivität eines Theils der Bevölkerung im
Effect einer positiven Unterstützung des Feindes (Connivenz, Hehlerschaft)
zleich kommt; doch ist diese Extremität, welche leicht die der beabsichtigten ent—
gegengesetzte Wirkung haben kann, nur im Nothfall anzuwenden.
5) Mohl erwähnt a. a. O. 8 30. unter den Machtmitteln der Monar—
chie das Heer und entwickelt die Gründe, warum dasselbe als eine wirksame
Stütze der Regierung betrachtet werden kann, zugleich aber gibt er ganz richtig
die Ursachen an, warum dennoch unter gewissen Umständen auch die Linien⸗
iruppen abgefallen sind. Val. oben 83. was Stein in dieser Beziehung sagt.)