8. Die Monarchie.
Raudot (Grandeur possible de la France. Chap. J.) schlägt eine Or⸗
ganisation der bewaffneten Macht vor, durch welche der Gefahr des Abfalls
begegnet und die Armee wirklich zur festen Stütze der Regierung und der beste⸗
)enden Ordnung gemacht werden soll. Diese, allerdings für den vulgären Li⸗
zeralismus und demokratische oder communistische Tendenzen nicht populären
Vorschläge sind jedenfalls für den angegebenen Zwech —D————— —
berechnet und vom 2. December auf verdeckte Weise befolgt worden. Sie
gehen im Wesentlichen dahin, die Conscription ganz abzuschaffen, die Dienstzeit
zu verlängern, das Heer durch freiwillige Anwerbung mittelst Prämien (Hand⸗
zeldern) und Zusicherung von Retraitegehalten nach vollendeter Dienstzeit und
erhöhte Löhnung zu ergänzen, den Bestand zu vermindern und durch die Qua⸗
lität die Quantitaͤt zu ersetzen, die Soldaten stets bei der Fahne zu behalten.
Die Nationalgarde will er ganz abgeschafft wissen, da sie in keiner Beziehung
effective Dienste leiste und bei einem Aufstande durch ihre Passivität, zweideu⸗
tige Haltung und Verschaffung von Waffen, mehr schade als nütze. Indeß
dürfte die stricte Annahme dieses Systems für einen Staat, dessen Grenzver⸗
häͤltnisse nicht so günstig sind als die französischen und dessen Bevölkerung beim
Ausbruche eines Krieges nicht gleiche Gelehrigkeit wie die französische besäße,
um das stehende Heer schnell auf den dreifachen Bestand zu vermehren, kaum
zu empfehlen sein; immerhin liegen aber darin Fingerzeige zu theilweiser Be⸗
rücksichtigung.
6) Es liegt allerdings in dem wohlverstandenen Interesse der Monarchie,
daß sie, um sich zu behaupten (conserviren), sich diejenigen Beschränkungen, die⸗
jenige Controle gefallen lasse, der Nation diejenigen Garantieen darbiete,
welche die gegenwärtige politische Bildung der Unterthanen, die Vergleichung
nit den Zuständen anderer Staaten, die Culturstufe des Volkes erheischt und
erträgt, mit einem Worte, ständische oder repräsentative Versammlungen, jedoch
mit fester Behauptung des monarchischen Princips und Zurückweisung weiter⸗
Jehender Forderungen. Wir werden im Verfolge die Specialitäten der ständi⸗
ichen und der repräsentativen Monarchie, das sogenannte constitutionelle Sy⸗
stem und die parlamentarische Regierung der Reihe nach einläßlich erörtern ).
7) Ueber den Geist der Gesetzgebung in der Monarchie hat
Montesquieu in seinem Meisterwerke viel Vortreffliches nebst Einseitigem und
Schiefem) gesagt. Für Kritik hat Tracy in seinem schon mehrerwähnten
Commentar reichlich gesorgt, ist aber selbst nicht frei von Einseitigkeit, da er
odon einer abstracten Theorie und vom Geiste der damaligen demokratischen

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ratie: despotisme éclairé und monarchie
a onarchie, Autokratie —
— 3. 4. Versa snnaelehre. Allgem. Thl. 88 19. 21. 22. Val.
i * J
Bülau, Eucykl. 832.