8. Die Monarchie. 173

Die parlamentarische Regierung mit beschränktem Königthum, um welche
diele Liberale England beneiden, ruht auf zwei Grundpfeilern, einerseits
den corporativen Rechten der verschiedenen Grafschaften und Gemeinden
Städte, Flecken) und der Autonomie der Bürger; anderseits auf dem An⸗
sehen und Einflusse des Adels; beide Häuser des Parlamen—
tes, in welchem die Staatsgewalt concentrirt ist, bestehen beinahe ganz aus
Adlichen Nobility and Gentry, hohem und niederem Adel), das Oberhaus
ausschließlich, das Unterhaus in seiner Mehrheit. Vinke, Raumer, Bucher
and die umfassende, einläßliche Darstellung von Gneist“).
Es ist leicht mit ähnlichen Waffen, wie man die Erbmonarchie selbst an⸗
zreift, auch den Adelstand anzugreifen als nachtheilig und das Institut lächer⸗
tich zu machen. Payne in dem schon eitirten Buche hat auch dieses übernom—
nen und als politischer Thersites mit Meisterschaft ausgeführt. (Droits de
hommeé. Tome J. p. 88—-96.) Mehr Befremden erweckt es, daß ein hoch⸗
achtbarer Mann wie Lanjuinais, welcher mit besonnenem Ernste seinen
Gegenstand behandelt, und welcher sich unter allen Umstaäͤnden als Freund der
Gesetzlichkeit und Mäßigung wie der Freiheit bewährt hat, nach den gemachten
Erfahrungen, das Institut des Adels verwirft. Traité de lo Charte. L
Ih. X.) Dies ist seiner Tenacität an den früher angenommenen Grundsätzen
und dem thörichten und leidenschaftlichen Benehmen der Emigranten in der
Restaurationsperiode zuzuschreiben, welches geeignet war Besorgniß der Wie⸗
derherstellung des ancien réegime mit allen seinen Mißbräuchen zu erwecken.
So haͤlt er sich denn an den unläugbaren Satz, daß der einzig ächte mensch—
heitliche Adel, der Seelenadel, ein persönlicher sei, welcher durch Tu⸗
gend und Verdienste erworben wird, und weder Vorrechte verlangt noch Titel
»edarf, und daß die Nachkommen solcher Männer, wenn sie nicht durch eige⸗
nes Verdienst und Eigenschaften sich der Achtung würdig machen, derselben
desto weniger werth seien, und durch ihre Praͤtensionen die Rechtsaleichheit
berletzen.
Aus der Geschichte der französischen Revolution ist bekannt, wie sich frühe
bei den bürgerlichen Classen und beim Volke der Haß gegen den Geburtsadel
zur wüthenden Leidenschaft steigerte, und wie die aͤdlichen Mitglieder der Na⸗
tionalversammlung (Constituante) in der Nacht vom 4. August 1789 la nuit
des dupes) die Privilegien ihres Standes zum Opfer brachten, in der Hoff⸗
nung die losgebrochene Wuth der Massen zu beschwichtigen, daß aber die Jako⸗
biner, die Vllsschneichler, Diejenigen, welche die Monarchie stürzen wollten,
und Alle welche von Neid und Rachsucht gegen einzelne Adliche oder den gan⸗

*) Gneist, Das heutige Engl. Verfassungs- u. Verwaltungsrecht. J. Thl. 1837. Der⸗
elbe: Adel unb Rilterschaft in England. 2. Aufl. 1853.