8. Die Monarchie.

177

geknüpft ist. Bekannt ist, daß in Eng lband nur der Erstgeborne den Titel des
Vaters forterbt, die jüngern geringere Titel, sofern und solange auch diese
durch die Transmission angemessener Besitzungen begründet werden können,
daß aber in Folge dieses Systemes fortwährend Söhne von Adlichen Noblemey)
 in den Stand der höhern Bürgerclasse (Gentry) absorbirt werden, wäh—
rend hinwieder der Adel (Nobility) recrutirt und verjüngt wird durch Erhöhung
verdienstvoller Männer und angemessene Dotation. Die Vortheile dieses Sy—
stems sind, daß die politische und gesellschaftliche Kluft zwischen beiden Staͤn⸗
den als verschiedenen Kasten ausgeebnet, dadurch der Haß des zahlreichsten
Theils der Nation und die dem Ansehn des Adels nachtheilige Geringschätzung
derarmter Edelleute verhütet wird. Die Nachtheile der unbeschränkten Vermeh⸗
cung eines in der Mehrzahl verarmten Geburtsadels haben sich in Polen, Un—⸗
zarn, Frankreich, auch in manchen Gegenden Deutschlands herausgestellt. Je
weniger reelle Vorzüge und Mittel der Adliche außer seiner Abstammung besitzt,
desto mehr ist er versucht und genöthigt diesen Vorzug geltend zu machen, durch
Buust den Nichtadlichen Stellen und Aemter, worauf diese nach dem Gesetze
gleichen Anspruch haben, vorweg zu nehmen, sich mit seiner Abstammung zu
brüsten, Nichtadliche, welche nach Besitz, Bildung, Talent, Verdienst ihm
gleich oder höher stehen, durch Rohheit zurückzustoßen, wobei der Esprit de
dorps die Einzelnen unterstützt. Indeß lassen sich auch für die Transmission
des Adels auf alle Descendenten je nach der geschichtlichen Entwickelung und
den concreten Verhältnissen Gründe anführen, womit aber die gerügten Miß⸗
bräuche nicht entschuldigt werden sollen. Es liegt im Interesse des Standes
und der Monarchie, daß denselben von oben herab durch Disciplin und durch
das Beispiel der gebildeten Adlichen möglichst begegnet werde. In unserem
okonomischen Zeitalter und in dem Maaße als die Production sachlicher Güter
als das Wesentliche der menschlichen Thätigkeit betrachtet wird, der Mobiliar—
reichthum (das Capital) den Grundbesitz überwiegt und in wenige Hände con⸗
rentrirt ist, die Bildung des Bürgerstandes derjenigen der Adlichen gleichkommt,
staatswissenschaftliche Kenntnisse Gemeingut aller Stände werden, die Tapfer⸗
seit durch vorherrschende Friedenspolitik, die Technik der modernen Kriegskunst
und massenhafte Conscription in Hintergrund tritt, muß das Ansehen eines
zahlreichen Militäradels sinken. Das englische System, welches sich zwar ge⸗
schichtlich aus der Lehensverfassung entwickelte, wird gegenwärtig noch dadurch
anterstützt, daß die insularische Lage ein zahlreiches stehendes Heer entbehrlich
macht, daß dessen Abtheilungen selten in Kampf kommen gegen die Armeen
ebenbürtiger Nationen, der Soldatenstand, welcher aus dem Abschaum des Vol⸗
les recrutirt wird, nicht geachtet ist und die Offiziersstellen als Handelswaare be⸗
rachtet werden. Frankreich besitzt nicht das Holz für eine angesehene Aristokratie,
welche sich mit der englischen Nobilitx vergleichen koͤnnte; einzelne durch per—
Escher, Handb. d. prakt. Politik. II.

19