202 Die formale Politik oder Verfassungslehre.
thurmwahlen, Herrschaft der Demagogen und Matadoren sind die nothwendi—
gen Früchte. Die Mittel, den Uebelständen zu begegnen, können eine Zeitlang,
aber nicht auf immer helfen, sind aber selbst vom Uebel.
Wo man im Stande ist sich des allgemeinen Stimmrechtes zu erwehren,
ist die vorzugsweise aber nicht ausschließliche Berechtigung des Grund—
eigenthumes angemessen; es ist mit dem Territorium, auf welches der
Staat und die Vaterlandsliebe radicirt sind, identisch, während das Capital
und die Industrie kosmopolitisch und mit der Wohlfahrt des Particular-Ge⸗
meinwesens weniger eng verknüpft sind. Auch ist das Physische und Moralische
beider Stände in mehrfacher Beziehung verschieden und diese Verschiedenheit
Pricht vom Standpunkte der staatlichen Ordnung zum Vortheil des Grund—
eigenthums und der Güterarbeiter. Der Immobiliarbesitz wird durchschnittlich
sich in den Familien mehr gleichmäßig erhalten, wogegen der Mobiliarreich—
thum, oft schnell durch Mittel aller Art zusammengebracht, ebenso leicht wieder
durch Erbtheilungen zersplittert oder leichtsinnig verpraßt wird, so daß in der
einen Classe häufig der Geist ungebildeter Parvenus, in der andern ererbte
Bildung oder gute Erziehung sich bemerklich machen. Indeß ist bedeutender
Mobiliarreichthum, wenn er sich dauernd erhält, gewöhnlich mit ansehnlichem
Grundeigenthum verbunden).
Wenn nach der Verfassung ein gewisser Besitz von Grundeigenthum Be⸗
dingung des Stimmrechtes ist, so muß zugleich die Verfassung oder das Gesetz
dafür sorgen, daß dieses Requisit nicht durch bloße Schein-Uebertragungen
ffingirte Geschäfte) illusorisch gemacht werde, oder ein sehr großer Grundbe—
sitzer durch dieses Mittel sich Clienten verschaffe, welche nach seinem Willen
ihre Stimmen abgeben. Das Datum und die solenne Form der Uebertragung
werden zu diesem Zwecke benutzt.

II. Requisite des activen Wahlrechtes, abgesehen von den Vermögensverhältnifsen, und negative Bedingungen
(exceptionelle Ausschließungsgründe).
Die Bestimmung des erforderlichen Alters ist nächst den Vermögensver—
hältnissen das Wichtigste. Denn während gewisse andere Requisite sich nur auf
einzelne Individuen beziehen, theilen alle Bürger Unterthanen) sich in gewisse
Altersclassen. Wenn mit dem allgemeinen Stimmrecht die Wahlberechtigung
der Jünglinge von 20—21 Jahren verbunden wird, ist zwar für Bewegung
Revolution) und Radicalismus vortrefflich gesorgt, die conservativen Interes—
sen dagegen aufs Höchste gefährdet und die Herrschaft der Demagogen die
natürliche Folge. Nach einer Mortalitätstafel, welche auf die französischen

Mit Beredtsamkeit und treffender Dialectik vertheidigt der liberale B. Constant das
Privilegium des Grundbesitzes. Princ. de Politique. Chap. VI.