8. Die Monarchie.

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Kreise werden schon wegen der weniger großen Zahl der Berufenen, und weil
die bloße Ernennung von Wahlmännern die Leidenschaften weniger aufrege,
einen ruhigern Charakter annehmen, als wenn in dem Hauptorte eines Wahl⸗
bezirkes eine zahlreiche Menge Votanten sofort die entscheidende Wahlhandlung
oorzunehmen habe; es sei zu erwarten, daß die Mitglieder der Urversamm—
lungen (etwa einer Gemeinde) aus ihrer Mitte die aältern, einsichtigen, ver—
möglichen, gebildeten, angesehenen Männer als Wahlmänner herausfinden
und bezeichnen, und die Versammlung dieser am Hauptorte eines größern Be⸗
zirkes eine mehr befähigte Wahlbehörde bilden und die Verhandlungen dersel⸗
ben gesetzlicher und weniger tumultuarisch sein werden, als wenn die auf die
Stelle berufene Gesammtheit aller Wahlberechtigten zu wählen hätte. In die—
jem letztern Falle werden sich politische Partheien um ihre Fahnen sammeln,
ich bekämpfen, örtliche Rivalitäten sich geltend machen, Demagogen ihr Spiel
creiben; die große Mehrzahl sei nicht fähig die erforderlichen Eigenschaften
eines Volksrepräsentanten zu beurtheilen und Wenige werden die Candidaten
persönlich kennen und aus diesen die würdigsten herausfinden; in größern
Staaten vollends, wo auf 50— 100,000 Seelen der Bevölkerung 1 Depu—
tirter gewählt werde, wäre es physisch unmöglich zur Wahl von etwa 3 Depu⸗
tirten eine aus 50 —70, 000 oder mehr Wahlberechtigten bestehende Versamm—
ung in einer Localität — welche für die Meisten entlegen wäre — zusammen—
reten zu lassen und ihre Verhandlungen gehörig und gesetzlich zu leiten; die
Dperation würde nicht nur sehr schwierig sein, sondern die Wahler waͤhrend
längerer Zeit von ihren Berufsgeschäften und häuslichen Angelegenheiten
entfernt halten. Dieser letztere Einwand ist nur auf größere Staaten anwend⸗
bar und an sich nicht stichhaltig, da es mehrfache Mittel gibt den vorgeblichen
Schwierigkeiten oder Unmöglichkeiten zu begegnen. Das erste und vorzüglichste
ist immer, wo dieses thunlich erscheint, durch angemessene Beschränkung des
activen Wahlrechtes die übergroße Zahl der Wähler zu vermindern, und da—
zurch zugleich eine bessere Zusammensetzung des Wahlkörpers zu bewirken.
Dann aber ist keineswegs nothwendig, daß in ausgedehnten Wahlbezirken alle
Wähler auf einem Punkte concentrirt werden. Die Operation kann auf meh—
cere Wahlstätten vertheilt werden, wie dieses in manchen Staaten der Fall ist.
Auch die übrigen mehr scheinbaren Gründe werden durch entscheidende Gegen—
zründe widerlegt. Das „Volk“ sdie Gesammtheit der Bürger) ist nicht so leicht
zu täuschen als listige Politiker glauben, und merkt recht gut, wenn man ihm
statt der Brode Steine gibt. Wenn das Verlangen nach Theilnahme an den
politischen Wahlen wirklich vorhanden ist, wird dasselbe durch die indirecten
Wahlen nicht befriedigt. Die Erfahrung hat dieses bewiesen und ebenfalls
gezeigt, daß das Resultat den Erwartungen ehrlicher Theoretiker Doctrinäre)
nicht entspricht. Wenn das allagemeine Stimmrecht und die Zulassung ganz
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