212 Die formale Politik oder Verfassungslehre.
junger Leute genügen um viele vermögliche, gebildete, ältere Männer von den
Wahlen zu verscheuchen, so wird diese Theilnahmlosigkeit noch mehr bestäͤrkt,
wenn es sich um bloße Ernennung von Wahlmännern handelt; die Urwähler
vermögen nicht vorauszusehen, wie die definitiven Wahlen, welche doch einzig
von Bedeutung sind, ausfallen werden. Nur Diejenigen, welche im voraus in
die Absichten der leitenden Personen eingeweiht und dafür eingenommen oder
betheiligt sind, haben ein hinreichendes Motiv sich an den Urwahlen ernstlich
zu betheiligen; die Andern, welche freiwillig oder in Folge moralischen Zwan—
ges daran Theil nehmen, werden dieses mit Widerwillen — der sich zuweilen
durch Scurrilitäten kundgibt — oder im besten Falle mit Gleichgültigkeit,
Leichtsinn oder als Gimpel thun. Die Wahlcollegien — wie die Erfahrung
ebenfalls bestätigt — werden sich Einflüssen hingeben, welche dem wahren
Volkswillen durchaus entgegengesetzt sind, und nur zu bald gibt die Dissonanz
zwischen den Voten der angeblichen Volksvertreter und dem wirklichen Volks—
willen sich in der Mißstimmung und Unzufriedenheit des Volkes kund. Der
Idee der Volksvertretung entsprechen die indirecten Wahlen nicht; die angeb—
lichen Repräsentanten des Volkes haben nicht die Kraft und Zuversicht, welche
das Bewußtsein gibt, daß sie aus der wirklichen Wahl des Volkes hervorge—
gangen sind, und es findet nicht die innige Beziehung und Wechselwirkung
statt, welche das Verhältniß zwischen dem Volke und seinen Repräsentanten
voraussetzt. Wenn ein Volk wirklich reif und geeignet ist politische Rechte aus—
zmüben, so wird in einer zahlreichen Versammlung die Unfähigkeit einzelner
Wähler durch die bessere Einsicht anderer corrigirt und nur Männer von Talent
und Ruf vermögen in einem großen Wahlkreise die Mehrheit der Stimmen auf
ich zu vereinigen.
Wenn die indirecten Wahlen vom Uebel sind, so wird dieses Uebel in noch
höherem Grade eintreten, wenn die Wahlstufen noch vervielfältigt werden, wie
dieses in einigen Staaten vorkommt.
Es ist vorgeschlagen worden, daß die Wahlmänner eine Liste verfertigen
sollen, aus welcher dann wieder die Urwähler selbst die Deputirten wählen
würden; diese Idee ließe sich noch in der Art verbessern, daß vielmehr die Ur—
wähler eine dreifache Candidatenliste bilden würden, aus welcher die Wahl—⸗
männer die Deputirten zu wählen hätten. Indeß möchte auch diese Methode
zu künstlich und complicirt sein um lebhafte Theilnahme an den Urwahlen zu
bewirken und definitive Wahlen zu verbürgen, welche dem Willen der Urwäh—
ler entsprechend wären.
Eine wesentliche Verbesserung dürfte sein, wenn entweder die Urwähler
aus der Zahl derjenigen wählen müßten, welche von ihnen als Verwalter der
öffentlichen Interessen und Güter ihres Bezirkes gewählt sind, oder wenn diesen
vom Volke gewählten Verwaltungsbehörden die Wahl der Deputirten zukäͤme.