8. Die Monarchie.

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wird das neugewählte Drittheil exclusiv die gerade im ‚Volke“ vorherrschende
Parthei und mehr ein Partheiinteresse der Meinungen als die speciellen und
materiellen Interessen repräsentiren. Die Heterogeneität Antipathie) der ver—
schiedenen Contingente erzeugt in der Versammlung Kämpfe, welche in größern
Staaten und aufgeregten Zeiten beinahe unausbleibliche Gewaltstreiche herbei—
führen. In Zeiten der Ruhe ist die Scheu vor Integralerneuerung ohne Grund;
aber man hat geglaubt und mit einem äußern Schein, daß nach heftigen poli⸗
tischen Kämpfen, nach Bürgerkrieg und Terrorismus das Bedürfniß einer Pa—
rification und die Verhütung einer zu plötzlichen Umwandlung der Staatsver⸗
waltung oder einer Reaction das System der Partialerneuerung zur Nothwen—
digkeit mache. Allein auch dieses hat sich nach der Erfahrung als irrig erwiesen.
Wo zwei erbitterte Partheien einander gegenüberstehen, können dieselben nicht
in einer öffentlichen Versammlung zusammengebracht werden, ohne dieselbe in
eine Arena für Gladiatorenkaͤmpfe zu verwandeln. Die Reaction wird durch
die künstlichen Fesseln desto mehr angespornt, die Gegenparthei in ihren Be—
sorgnissen desto mehr bestärkt werden. Je nachdem die eine oder die andere die
Volksmassen oder eine militärische Macht zu ihrer Disposition hat, mehr sich
auf die Zukunft verläßt oder die Gefahr als imminent erblickt, des thatkräftigen
Handelns fähig ist oder unter Phrasen und Schlagwörtern zu keinem Ent—
schlusse kommen kann, wird ein Gewaltstreich für den Augenblick den Aus—
chlag geben *).
Man hat ferner in Frankreich und während der Mediationsperiode in
einigen Cantonen der Schweiz statt der Erneuerungswahlen die Abberufung
8raboau) adoptirt, d. h. man hat durch die Wahlversammlungen die Vorfrage
entscheiden lassen, ob sie ihre bisherigen Deputirten Abberufen wollen, und
erst, wenn die Abberufung beschlossen wurde, neue Wahlen angeordnet. Dieses
ist eine Täuschung des Volkes, eine arglistige Umgehung des Rechts auf
Erneuerungswahlen. Offenbar muß die Gültigkeit der Abberufung durch eine
gewisse Votantenzahl im Verhältniß der Zahl aller Activbürger eines Wahl—
kreises bedingt sein. Nun ist es aber etwas Gehässiges sich durch das Stimmen
für Abberufung als Feind des Abzuberufenden zu zeigen, während jeder Bür⸗
ger an einer Neuwahl unbedenklich Theil genommen hätte. Viele werden um
so mehr wegbleiben, als das Ergebniß der nachfolgenden Wahl unsicher ist und
Manchem der bisherige Deputirte relativ noch lieber wäre als dieser oder jener
Candidat. Das Grabeau kommt daher im Ganzen der Lebenslänglichkeit nahe,
aur daß wenigstens die Möglichkeit der Abberufung allzuverhaßter oder un—⸗
würdiger Candidaten gegeben ist.

*) Als literarische Curiositat führen wir an, daß Spinoza (Tractat. polit. Cap. VI.
d15.) auf speculativem Wege zum Vorschlag einer Partialerneuerung kam.