224 Die formale Politik oder Verfassungslehre.

Vorschlagsliste aufzunehmen. Schon diese Art der Zusammensetzung (50 Alters—
jahre, das Erforderniß staatsmännischer Kenntuisse, Ernennung durch den
König) garantirt den conservativen Charakter dieses Concilium »). Dieses
zahlreiche Collegium tritt vollständig nur zusammen, wenn allgemeine Reichs—
angelegenheiten zu verhandeln sind; wenn es sich um Local- oder Specialin—
lteressen handelt, so genügt die Anwesenheit der Mehrzahl. Ohne den Beirath
des Collegiums darf der König nichts beschließen; aber wenn die Ansichten
der Mitglieder getheilt sind, so werden, nach mehrmaliger Berathung, dem
Könige diejenigen Motionen zum Entscheide vorgelegt, welche mindestens 100
Stimmen auf sich vereinigen, und der Monarch entscheidet dann nach seinem
Ermessen. Dem Collegium kommt die Promulgation der Gesetze zu, und die
einzelnen Mitglieder verwalten die Bezirke als Vicarii regis. Spinoza will
neben diesem Collegium ein zweites, welches aber nur die Rechtspflege ver⸗
waltet und mit der Politik und der Verwaltung nichts zu thun hat.
Die liberalen französischen Publicisten der Restaurationsperiode sprechen
sich entschieden für das Zweikammersystem aus, nur daß hinsichtlich der Pairs
kammer sich ihre mehr oder weniger monarchische oder demokratische Richtung
kund gibt durch die Zusammensetzung welche sie verlangen und worüber wir
weiterhin zu sprechen haben.
Destutt de Tracy hat weniger die Vortheile einer wiederholten Dis—
russton im Auge als die Vermittelung zwischen der gesetzgebenden und der
oollziehenden Gewalt, welche er nach der abstracten Theorie als gänzlich ge⸗
trennt betrachtet. Da er sich nicht verbergen kann, daß aus dieser Trennung
Conflicte entstehen können, wenn die executive Gewalt die Beschlüsse der gesetz⸗
gebenden nicht vollzieht oder auf eine gesetzwidrige Weise verwaltet, oder wenn
die vollziehende die gesetzgebende Gewalt beschuldigt verfassungswidrige oder
formell ungültige Beschlüsse zu erlassen, so muß eine dritte Gewalt aufgestellt
werden, welche solche Conflicte entscheidet, die Mitglieder der vollziehenden
Gewalt (des Directoriums oder Ministeriums) ihres Amtes entsetzt, sie in An—⸗
klagezustand versetzen oder auch die Beschlüsse der gesetzgebenden Gewalt cassiren
kann, und auf die Wahlen für beide einen wesentlichen Einfluß übt. Dieses
Corps conservatif hat große Aehnlichkeit mit dem Napoleonischen Senat-Conservateur,
 und Tracy selbst kann sich den Einwurf nicht verhehlen, daß
dieses Corps entweder die höchste Gewalt an sich reißen, oder ein ohnmächtiges

*) Hujus Concilii Candidati ii sint, qui regimen fundamenta et statum seu conditionem
 civitatis, cujus subditi sunt, norint. At qui juris periti locum occupare vult,
is, praeter regitnen et conditionem civitatis, cujus subditus est, aliarum etiam, cum
quibus commercium aliquod intercedit, scire dobet. Sed nulli, nisi qui ad quinquagesimum
 aetatis annum, nullo convicti crimine, pervenerint, in catalogum eligendorum
 referendi sunt. l. e. No. 21.