8. Die Monarchie.
teihen; in kleinen Staaten aber muß das Herrenhaus durch Association der—
selben verstärkt werden.
Aus diesem ergibt sich, daß eine Adelskammer auf verschiedene Weise und
in verschiedenem Maaße durch Beimischung anderer conservativer Elemente,
welche nicht auf dem Zufall der Geburt beruhen, wesentlich modificirt werden
kann. Im Allgemeinen ist es Gebot der Staatsklugheit, die corporativen poli⸗
tischen Rechte des Adels in dem Sinne zu beschraͤnken, wie oben nach Liebe
und Struve angedeutet ist. Wo man dem Vorurtheil der Demokratie und
dem Hasse gegen den Geburtsadel concediren muß, ist vielleicht — wenn die
nivellirende Strömung und die Mißachtung der socialen Verhaͤltnisse nicht zu
zewaltig ist — möglich demselben indirect den gebührenden Einfluß zu ver—
schaffen und in conservativem und monarchischem Interesse eine erste Kammer
zu bilden, theils aus Repräsentanten derjenigen Corporationen oder Staͤnde,
welche die Volksstimmung duldet, weil fie nicht auf dem Vorrechte der Geburt
beruhen, z. B. der Kirche, der Universitäten, der Handelskammern u. s. w.,
theils aus den Besitzern großen Grundeigenthums, unter welchen sich der be⸗
züterte Adel, nur nicht exclustv, befinden wird. Der Haß gegen den Geburts⸗
adel als solchen wird auf diese Weise beschwichtigt, einerseits durch die Admis—⸗
iion nichtadlicher Grundbesitzer, anderseits durch den Ausschluß hochbetitelter,
welchen das geforderte Maaß des Grundbesitzes abgeht. Noch mehr wird der
demokratischen Eifersucht begegnet, wenn der Grundbesitz nicht allein in dem
Herrenhause repräsentirt ist, sondern auch der Mobiliarreichthum und die In⸗
zustrie in demselben eine Vertretung findet, entweder durch gesetzliche Bestim⸗
mung oder durch passende Anwendung der koͤniglichen Prärogative die Pairswürde
 zu verleihen. Doch ist nicht zu verkennen, daß der große Grundbesitz
eine vorzugsweise Berechtigung hat. (S. 812. 4. 1.)
Eine speciose und in manchen Einzelheiten incisive Kritik des Zweikam⸗
mersystemes, wie es in England sich gestaltet hat, gibt die schon erwähnte Rede
Brighr's über Parlamentsreform 27. October 1858), in welcher der Redner
aachweisen will, daß die Pairskammer bei jedem Anlasse sich dem Interesse der
zahlreichern Volksclassen und allen Reformen nach Möglichkeit widersetzt und
qur dein Drucke der imminenten Volksbewegung nachgegeben habe. Eine
wirksame Reform, welche dem Volke Abhülfe bringe, könne nicht erlangt wer⸗
den ohne große Ausdehnung des Stimmrechtes und Beseitigung des Ober⸗
„auses. Diese Ausfälle treffen nur die erbliche Pairie, wie sie in England be⸗
chaffen ist, den auch im Unterhause überwiegenden Einfluß des niedern Adels
gentry) und lassen unberücksichtigt alles Schlimme, was die englische Pairie
und schon die bloße Scheu vor ihrem Widerstande verhütet hat. Auch liegt
dieser Kritik eine atomistische und materielle Auffafsung des öffentlichen Wohles
zum Grunde, welche manches für wünschbar hält, was man von einem höhern

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