234 Die formale Politikoder Verfassungslehre.
Zudringliche als auf Tüchtige und Würdige lenken werden. Diejenigen,
welche auf eine Deputirtenstelle der Besoldung wegen aspiriren, werden als
Demagogen die Wähler corrumpiren und als Deputirte der Bestechung zu—
gänglich sein oder Jagd machen auf lucrative Stellen oder andere Privat—
vortheile “*).

516. Die Steslung der Landstände (Rammern) im Verhäcltniß zum Monarchen und
unter sich.
kiteratur fiehe oben 811.

Es gibt in Deutschland Staatsbeamte und Publicisten, welche den Land⸗
ständen oder Kammern eine bloß berathende Stellung zugestehen und ihre Ver—⸗
handlungen auf die von der Regierung vorgelegten Gegenstände beschränken
wollen. Die Stände würden in solcher Stellung eine Art von Staatsrath
bilden, aber zu diesen Functionen durch ihre Zusammensetzung nicht geeignet
sein, und auch sich in diese untergeordnete Stellung nicht zu finden wissen.
Diese Theorie, welche in keinem Falle diejenige der constitutionellen Monarchie
ist, machte sich besonders breit in manchen schriftstellerischen Werken welche
nach der Restauration erschienen, in den Carlsbader Beschlüssen (1819) und
der Wiener Conferenz (1834). Sie war im Einklang mit der Lehre des Re—
staurators Haller und dem Streben nach einer Wiederherstellung des ancien
resime in Frankreich, wie es sich in dem Treiben dortiger Ultra's und den
Schriften von Le Maistre, Bonald, Montlosier und Andern kundgab. Diese
Rüchschrittstendenz wurzelte auch in Deutschland in den Erinnerungen einiger
Minister an die seligen Zeiten eines absolutistischen Schlendrians. Sie findet
einige Entschuldigung in der übertriebenen (vielleicht oft nur geheuchelten)
Furcht vor demokratischen Umtrieben, welche der Dämon reactionärer Umtriebe
an die Wand gemalt hatte, in den politischen Mordversuchen jener Zeit und in
der Thatsache, daß auf der andern Seite eine nicht unbedeutende Parthei in
der politischen Literatur die Theorie des Staatsvertrages, der Volkssouveränität
und der atomistischen Nationalrepräsentation verkündigte, die socialen Verhält—
nisse angriff und in der Thatenlosigkeit des Friedens nach der heftigsten Aufre—
gung des Befreiungskrieges der Saamen dieser Lehren üppig zu wuchern
begann.
Daß aber die Monarchie mit Landständen ohne Wirksamkeit nicht die be—
chränkte gemaͤßigte, constitutionelle) Monarchie ist, deren Nothwendig—
keit für die Culturhaaten des europäischen Continents wir unter mehreren

A…

Benp. Constant, Prine. de Potitique. Chap. VI. gegen das Ende.