8. Die Monarchie. 249

Die Conflicte, welche aus diesen Fragen entstehen, die moralische Respon—
abilität der Regierung und der Stände (KKammern) werden in hohem Grade
dermindert, wenn den Gemeinden, Verwaltungsbezirken, Corporationen, Pro—
binzen (Cantonen) freigegeben ist, ihre Localausgaben nach allgemeinen gesetz—
lichen Bestimmungen und unter der Oberaufsicht der Regierung selbst zu regeln
and aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Dadurch wird einerseits der Central⸗
degierung das Odium der Steuerlast abgenommen und anderseits für das finan—
zielle Interesse der Unterthanen am besten gesorgt. Raudot, Grandeur
bossihle de la France.)
Es genügt aus der Theorie des allgemeinen Staatsrechtes den Grundsatz
zu entlehnen, daß bei dem Zweikammersystem mit einer Adelskammer die Ini⸗
iiative der Steuerbewilligung der zweiten Kammer, welche die nicht privilegir⸗
ten Stände vertritt, ausschließlich zukommt, und dem Oberhause nur vorbehal⸗
sjen bleibt, die von jenem ertheilte Bewilligung zu bestätigen. Dieses liegt im
Interesse des Oberhauses, weil viele Steuern, namentlich die indirecten, die
arbeitenden Classen verhaäͤltnißmäßig weit mehr belasten“) als die Reichen,
weil die Hochgestellten aus dem Steuerertrag (Staatsrasse) Vortheile ziehen
und in vielen Monarchieen Steuerprivilegien besitzen, so daß die zahlrei—
hern Volksclassen aufgeregt würden, wenn in Steuersachen die Adelskammer
ooranginge.

819. Die Perantwortlichkeit der Minister.

Man hat in der constitutionellen Doctrin die Unverantwortlichkeit des
Monarchen dadurch begründet und die bedenklichen Folgen derselben entkräftet,
daß man den königlichen Beschlüssen und Verfügungen Ordonnanzen, Decre—
jen, Entscheidungen, Befehlen) die Authenticitaät und Gültigkeit nur unter der
Bedingung zugestand, daß sie wenigstens von einem Minister unterzeichnet oder
contrasignirt seien, welcher dafür mit seiner persönlichen Verantwortlichkeit ein—
ustehen habe, da er die Pflicht habe, wenn er die Verfügung als verfafsungs—
oder gesetzwidrig oder der öffentlichen Wohlfahrt nachtheilig erkenne, eher sein
Amt niederzulegen als sich dem Befehl des Fürsten zu fügen.

Benj. Constant, Principes de Polit. Chap. IX. — Cours de Politique p. 231 84..
— ))6 la Responsabilité des ministros. 1814.

chicklichteit vertheidigt von Troplhong a. a. O. Das parlamentarische System tauchte auf
inter der Restauration und triumphirte während der Juli-Regierung; aber das Senatus-Conzalte
 du 25. Decembre 1852 hat das entgegengesetzte Princip des ersten Empiré wieder
anctionirt. —
«) Die Arbeiter verstehen nicht, daß solche Steuern, wenigstens theilweise, höhern Ar—
beitslohn bewirken.