8. Die Monarchie.

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Zusammenschaarung vortheilhaft für den Gehalt der Discussion. Damit das
Wahre und Zuträgliche ausgemittelt werde, ist es zweckmäßig jeder der entge—
gengesetzten Ansichten oder Partheien die Mittel zu gewähren, ihre Gründe
nöglichst vollstaͤndig zu entwickeln und die Argumente der Gegner zu bekaämpfen.
Die Folge des freien Wortbegehrens wird nun sein, daß je ein Sprecher der
einen Parthei durch ein Mitglied der andern bekaͤmpft und dieser Wechsel von
Gegenreden erneuert wird, bis die Gründe für und wider erschöpft sind, wobei
das Dramatische der Discusston die Aufmerksamkeit der passiven Mitglieder
wach erhält. Durch das Zusammenschaaren wird den Mitgliedern derselben
Parthei möglich fortwährend sich unter einander Mittheilungen zu machen und
die Rollen nach Verschiedenheit der Talente und Sachkenutnisse zu vertheilen.
Zu den Aeußerlichkeiten gehört auch die Frage, ob den Mitgliedern der
egislativen Versammlung ein besonderes Costum vorzuschreiben sei? Ben—
tham (Chap. 32) hält dasselbe für nützlich in mehrerer Hinsicht und empfiehlt
die Rohes, welche leicht übergeworfen und abgelegt werden können. Seine
GBründe sind zum Theil weit hergeholt; wir halten für das Gewichtigste die
Bleichstellung der reichen und der minderbegüterten Deputirten und die Ver—
bannung sansculottischen Schmutzes durch die Vorschrift einer einfachen, an—
taͤndigen Kleidung, etwa des schwarzen Rockes ohne nähere Bezeichnung. Vor
der Periode der helvetischen Republik war für die souveränen Räthe der Can—
hone das Baret mit schwarzer Toga, steifem Kragen und Degen Vorschrift;
vir glauben aber nicht daß dieses Costum viel genützt hat. Nach Auflösung
der helvetischen Republik wurde von den Cantonalbehörden der schwarze Frack
mit dem sogenannten Nebelspalter (d. h. großer dreieckiger Hut) und Degen
adoptirt, welche Zierrathen aber die meisten Mitglieder immer mehr als lästig
und lächerlich betrachteten und kaum über die Straße schleppten, sondern im
Locale in Verwahrung gaben, um sie vorweisen zu können. In dem französi⸗
schen Convente spreizte sich schmutziger Sansculottismus der Montasgne. Na—
poleon führte den farbigen habit frangais mit Stickereien ein, um seine hoch⸗
gestellten Lakaien kenntlich zu machen. Während der helvetischen Republik sah
nan die Hochgestellten mit dreifarbigem Federbusch und dreifarbiger Schärpe
einherstolziren, um die Einheit und Untheilbarkeit und die auf französischen
Bajonetten importirte Freiheit zu repräsentiren und den Gemüthern des Volkes
einzuprägen. Daß diese Harlekinaden bei dem schweizerischen Natursinn das
Gegentheil wirkten und dazu beitrugen die „Helvetik“ verhaßt zu machen, ist
leicht zu erachten.
Hieher reihen wir noch zwei Punkte, welche das Aeußere betreffen, in—
dem wir hierin die englisch-amerikanische Sitte für weise halten: 1) Derjenige,
welcher das Wort begehrt, soll sich von seinem Sitze erheben und stehend mit
unbedecktem Haupte reden; Ausnahmen werden gemacht wegen hohen Alters