288 Die formale Politik oder Verfafsungslehre.
5) Es muß jedem Mitgliede der Versammlung gestattet sein, während
des Laufs der Berathung über eine Motion Verbesserungsanträge Amendemenis)
 zu stellen, und über diese Amendements ist abzustimmen, ehe der
Hauptantrag zur Entscheidung kommt. Die englische Praxis gestattet auch zu
solchen Amendements neue Verbesserungsanträge (Sousamendements) zu stel⸗
len, welche dann wieder die Priorität vor dem Hauptamendement haben. Aber
weiter ist das sousamendiren nicht gestattet, theils weil dieses die Discusston
in ein Labyrinth verwickeln würde, theils weil unverwehrt ist zu dem Haupt⸗
antrag verschiedene Amendements, und zu diesen ebenfalls mehrere Sousamen⸗
dements anzutragen, über welche successiv abzustimmen ist.
6) Es ist nicht erlaubt, nachdem ein Grundsatz entschieden ist, einen An⸗
trag zu stellen, welcher das Beschlossene wieder aufheben würde; dagegen sind
im englischen Parlamente wiederholt Amendements beantragt worden, welche
eine Satire auf den Hauptantrag enthalten und denselben in eine Absurdität
verwandeln, wodurch der beabsichtigte Erfolg, das Verwerfen oder Fallenlassen
des Hauptantrages erreicht wurde. Man hat dieses als ein des parlamentari—
schen Ernstes unwürdiges Spiel getadelt, da es schicklicher sei den Hauptantrag
direct zu bekämpfen und bei der Abstimmung zu verwerfen. Vielleicht ist ein
solcher Sarkasmus dem englischen Nationalcharakter angemessen; auch war
derselbe in den angeführten Fällen geeignet in kürzester Weise das Verkehrte
der Motion ins Licht zu setzen. Eine solche deductio ad absurdum muß sich
aber auf unläugbare Thatsachen stützen und die Verkehrtheit des Antrages die
Bitterkeit rechtfertigen, damit dieselbe nicht als mauvaise plaisanterie oder als
ahndungswerthe Beleidigung erscheine.
7) Ein Amendement oder Sousamendement kann gerichtet sein: a) auf
Einschiebung; b) auf Weglassung gewisser Worte oder Clauseln; c) auf Strei⸗
hung eines Theils um Anderes dafür einzuschieben; d) auf Trennung ver—⸗
schiedener Bestimmungen einer Motion oder Bill, wenn jede für sich als selbst⸗
ständig angenommen oder verworfen werden kann. Im englischen Parlamente
werden oft von dem Urheber einer Motion oder Bill nur die allgemeinen Be⸗
stimmungen oder Grundsätze aufgenommen und die Festsetzung gewisser will—
kürlicher Zahlenverhältnisse, wobei ein Mehr oder Minder stattfinden kann,
on blanc gelassen, damit nicht die richtigen allgemeinen Grundsätze um der
Nebenbestimmungen willen verworfen werden, wo es dann jedem Mitgliede
frei steht in der Discussion beliebige Zahlen als Amendements vorzuschlagen.
8) Wenn es wichtig ist, daß jede sachliche Motion einer wiederholten und
reiflichen Prüfung unterworfen werde, so ist eben deswegen zu Vermeidung
unnöthigen Zeitverlustes zweckmäßig, daß weitläufige Verhandlungen über An⸗
träge, deren definitive Verwerfung zu gewärtigen ist, weil sie als verkehrt, oder
frivol, oder unzeitig erscheinen, verhinten wecen. Zu diesem Zwetke bient die