8. Die Monarchie.

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Vorfrage, ob die Versammlung in die Berathung eintreten will, oder der
Antrag auf Verschiebung auf unbestimmte Zeit, oder post Kalendas graeas,
 d. h. auf einen Termin, wo voraussichtlich die Session aufgehoben ist,
oder in schonender Weise der Antrag auf Niederlegung auf den Canz—
leitisch; diese Ordnungsmotionen können jederzeit gestellt werden. Es
sollte aber, wie in England, über dieselbe ohne Discussion sofort abgestimmt
werden, weil sonst der Zweck — Abkürzung und Zeitersparniß — verfehlt wird.
Hieher gehört auch der französische, in der Schweiz adoptirte Antrag auf
Schluß, welcher wiederholt werden darf; er wird oft von einer Faction oder
Coterie mißbraucht, um die Gegner nicht zum Worte kommen zu lassen, oft
aber auch aus gutem Grunde Schluß erkannt, wenn Gründe und Gegengründe
erschöpft sind, oder wenn die Discusston absichtlich verlängert wird um Neben—
wecke zu erreichen.
9) Man darf einen Redner, welcher das Wort hat, nicht unterbrechen
oder ihm in die Rede fallen, außer wenn Grund ist, daß er zur Ordnung ge⸗
rufen werde. Wenn ein Antrag dieser Art oder einer der Anträge auf Verschie—
bung gestellt und verworfen wird, so hat der unterbrochene Redner das Recht
in seiner Rede fortzufahren. Wenn er aber freiwillig einem andern Mitgliede
das Wort gestattet, so wird in der Regel angenommen, er habe für seine Per—
son auf das Wort vetzichtet.
10) Es ist im englischen Parlamente nicht gestattet, sich auf Druckschrif—⸗
ten oder Urkunden zu berufen, welche nicht producirt werden; werden solche
producirt, so kann dieses Veranlassung geben zu einem Antrage, dieselben auf
dem Canzleitisch niederzulegen und die Berathung zu verschieben.
11) Anzüglichkeiten gegen einzelne Mitglieder oder gegen die Ver—
sammlung sind nicht gestattet; besonders gilt in England der Grundsatz, wel⸗
her auch ganz dem Wesen parlamentarischer Verhandlung angemessen ist, daß
nan mit sachlichen Gründen einen Antrag oder dessen Gegner bekämpfen, nicht
aber denselben schlechte Motive unterschieben kann.
Allerdings mag die überwiegend aristokratische Zusammensetzung des engli⸗
chen Parlamentes, die rlassische Bildung vieler Mitglieder wesentlich Ursache
ein der gegenseitigen Achtung und des Anstandes, welche in den Vereinigten
Staaten nicht immer beobachtet werden; aber wahre Demokraten sollten nie
oergessen, daß alle Mitglieder einer repräsentativen Versammlung eben als
solche zu achten sind und durch persönliche Angriffe ihre Wähler verletzt werden.
Von einer revolutionären Versammlung und einer Demagogenherrschaft kann
veder Anstand noch persönliche Achtung der Geqner erwartet werden .

*) Es verdient bemerkt zu werden, daß in Frankreich das Reglement de Passemblée
o6gistative de 1849. mehrere sehr zweckmäßige Bestimmungen über die Proposition von An⸗
Esscher, Handb. d. prakt. Volitik. II.