8. Die Monarchie.
Ergebniß ein vortreffliches sein wie bei keinem andern
Staate .
In diesem Geiste macht Mohl (88 13 — 19) ausführliche Vorschläge,
wie im Fache der Rechtsgesetzgebung das Justizministerium den
Impuls geben, eine Gesetzgebung scommission die Bearbeitung und
Redaction übernehmen und der Staatsrath die ausgearbeiteten Entwürfe
vom Standpunkte der allgemeinen Staatsverwaltung und mit Rücksicht auf
die politischen Umstände prüfen soll. Er gesteht F16, daß die Mitwir—
kung der ständischen Organe eine heikle Sache seiz die Mehrzahl
der Mitglieder haben keine juristischen Kenntnisse; auch die Advocaten und
andere Juristen vom Handwerk, welche in der Versammlung sitzen mögen,
seien deswegen nicht oft befähigt legislative Arbeiten zu beurtheilen.
Da aber jedes Mitglied Anträge stellen kann und lediglich die Mehrheit ent⸗
scheidet, so sei allerdings schon oft vorgekommen, daß gute Entwürfe verworfen
oder verschlimmert wurden in formeller oder sachlicher Hinsicht, oder verstüm—
melt, und daß die Regierung sich solches gefallen lassen mußte, wenn sie nicht
das Ganze zurückziehen konnte oder wollte. Mohl macht nun Vorschläge die
Behandlung der Gesetzesentwürfe einem engern Comité Sachkundiger zu über—
weisen, einer staͤndigen Gesetzescommission oder einem Specialcomits. Unge⸗
achtet aller Uebelstände sei die Theilnahme der Volksvertretung nicht zu ver⸗
meiden als Sicherung gegen Willkür und tyrannische Regierung
im Fache der Rechtsgesetzgebung!). Jedem Mitgliede der Kammer, welches
nicht in der Commission sitzt, soll völlig unbenommen bleiben Anträge in der
bollen Versammlung zu stellen. Dadurch würden die Vortheile, welche eine
Specialcommission haben kann, wieder preisgegeben.
Wir haben dieses Thema der Schwerfälligkeit und der materiellen Nach—
cheile einer ständischen Legislation nach den in England gemachten Erfahrun⸗
gen und nach der Natur der Sache einläßlich erörtert, zur Ermäßigung der noch
immer spukenden Bewunderung der englischen Zustände und der Hinneigung
zur parlamentarischen Regierung, und weil diese Beleuchtung auch für kleine
Staaten und repräsentative Demokratieen manche nützliche Einsicht gewäh—
ren kann.

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28. Die Private- Bills des englischen Parsamentes und die Püreaukratie in England.

Das Parlament behandelt jede Bill, welche das Interesse eines oder
mehrerer Individuen, Corporationen, Städte, Grafschaften zum Gegenstande

xP Offenbar erkennt Mohl selbst, daß dieses eine Utopie ist.