8. Die Monarchie.

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39,147, und nach Abzug der Büreaudiener, Boten u. dgl. und der untern
Steuerbeamten, Briefträger u. dgl. 17,815. Dieses ist aber nur der —
dorvice, nicht einmal vollständig. Daneben werden aufgezählt 85 Judges,
3111 Advocaten, 13,256 Anwälte, 1436 Unterbeamte der Gerichte, 6593
active Offiziere, 84186 Marine⸗Offiziere, 8587 staatskirchliche, 8614 nicht⸗
staatskirchliche Geistliche, 220 Beamte des Hofstaates. Wenn seit der Re—
formbill der frühern Vernachlässtgung vieler Bedürfniffe, welche die jetzige
Stufe der Civilisation mit sich führt, dadurch abgeholfen wurde, daß eine
Menge von Behörden und besoldeten Beamten ereirt wurden, welche die Re⸗
gierung ernennt, so hat beim Justizwesen die entgegengefetzte Richtung ähnliche
Folgen in dieser Beziehung gehabt. Die frühere absolute Centralisation der
Justizpflege in den Reichsgerichtshöfen wurde beschränkt, um die localisirte
Rechtspflege auch den minder Reichen zugänglich zu machen, für Bagatellsachen
ein angemessenes Verfahren einzurichten und die unbesoldeten Friedensrichter
zu erleichtern; die Folge hievon war, daß auch im Justizwesen besoldete Local⸗
beamte creirt wurden, welche die Regierung ernennt.
Dessen ungeachtet ist in der Wirklichkeit noch ein großer Unterschied zwi—
schen der französischen Vielregiererei und Bureaukratie und den englischen Ver—
hältnissen. Wenn in Frankreich seit längerer Zeit von den meisten selbststän—
digen und einsichtigen Staatsgelehrten die Nothwendigkeit einer radicalen
Decentralisation und freierer Bewegung der Localbehörden anerkannt wird,
wurde in England das Bedürfniß gefühlt, dem gänzlichen Mangel polizeilicher
Einwirkung der Staatsgewalt abzuhelfen und zu diesem Zwecke eine größere
staatliche Thätigkeit zu entwickeln. Aber von der Einmischung der Regierung
in die kleinsten Angelegenheiten der Gemeinden, welche die Municipalbeamten
zu bloßen Maschinen erniedrigt und eine Unmasse von Schreibereien erzeugt,
ist man in England weit entfernt. Während die Staatsgewalt in Frankreich
jede spontane Thätigkeit der Bürger mit Eifersucht und Mißtrauen betrachtet,
Alles von Staatswegen machen will, was die Privatindustrie besser und wohl⸗
feiler beschaffen würde, und die Associationen, welche sie gestattet, bevormun⸗
det, ist die englische Staatsverwaltung darauf bedacht, das Selsgovernment
der Städte und anderer Corporationen zeitgemäß zu verjüngen, den Unterneh—
mungsgeist der Privaten und Vereine zu befördern und die staatliche Oberauf
sicht auf die Fürsorge für die öffentliche Sicherheit und Verhütung von Gesetz⸗
widrigkeit und Gefährde zu beschränken, unmittelbar aber nur in suhsidium
einzuwirken, wenn keine andre Kraft sich dazu darbietet. In Frankreich sind
die Beamten durchaus von der Willkür ihrer Obern abhängig, ohne sichere
Eristenz, und jede Ministerveränderung macht sich dem ganzen Beamtenthum
fühlbar. Die Zahl der Staatsmänner und der höhern Beamten, welche in
England bei einem Ministerwechsel ein- oder austreten, beläuft sich auf nur