298 Die formale Politik oder Verfassungslehre.
etwa 60. Die laufenden Geschäfte werden durch eine große Zahl von Unter—
secretärs und Cleres aller Grade besorgt, welche vom Chef bis zum Copiften
auf Lebenszeit angestellt sind und nach festen Principien — Common Law,
Statutes, Orders, Precedents, Routine — verfahren. Die Parthei, welche
am Ruder ist, hat das Anstellungsrecht (Patromage) zu einem Theil der
höhern Stellen. Dieses Patronage wird allerdings von den Regierenden,
so wie von den Bureauchefs in ihrer Competenz, als Gunstsache oder leichtsin⸗
nig benutzt und in großer Zahl junge Menschen ohne Bildung angestellt; aber
einmal angestellt findet — innerhalb des betreffenden Dienstzweiges — Avan⸗
cement nach Anciennität statt. Nimmt man hinzu, daß jeder Beamte wegen
Mißbrauch der Amtsgewalt vor den Gerichten belangt werden kann, ohne daß
es hiezu einer Bewilligung der Regierung (des Conseil d'Etat) bedarf, so
wird man sich überzeugen, daß die Centralisation und Büreaukratie in England
sich von der französischen im Interesse der Freiheit himmelweit unterscheidet.
Anderseits zeigt obige Darstellung, daß die sogenannte parlamentarische Regie⸗
rung, soweit sie eine Einmischung in die Verwaltung ist, die Stände in eine
falsche Stellung bringt und die Kammern durch die Geschaͤftslast erdrückt.
Es ist schließlich noch eine Eintheilung der Private-Bills zu
erwähnen, welche hauptsächlich eine formelle Bedeutung hat. Sie werden
eingetheilt in 1) locale und personale Private-Bilis, welchen die
Eigenschaft öffentlicher Gesetze beigelegt istz wer sich darauf be⸗
ruft, bedarf keines Beweises; es wird vorausgesetzt, daß sie dem Richter, wie
andere Gesetze, bekannt sind; 2) gedruckte, welchen die Bemerkung beigefügt
ist, daß ihnen die Kraft öffentlicher Gesetze nicht zukommt. Doch gilt der aus
der königlichen Druckerei hervorgegangene officielle Abdruck als überall bewei—
send; 3) ungedruckte (3. B. Naturalisationen, Ehescheidungen), welche in
beglaubigter Abschrift producirt werden müssen.

IV. Der franzoͤsische Imperialismus und die Büreaukratie.

829. Das Wesen und der Regriff des französischen Imperialismus.
Zweimal haben in Frankreich kühne Männer sich der Staatsgewalt be⸗
mächtigt, welche den Titel Empeéreéur annahmen, vielleicht deswegen, weil seit
der Revolution von 1789 der Königstitel als Symbol der Patrimonial- und
der Feudalmonarchie dem Volke verhaßt war (wie im alten Rom nach dem
regifugium der Königsname) und die Wiederaufnahme desselben Besorgnisse
einer Wiederherstellung des ancien régime hätte erregen können, oder weil
derselbe als das Recht der frühern königlichen Familie angesehen werden konnte.